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E: DER „WIRTSCHAFTLICHE GEIST“ IN TRIEST ENDE DES 19. JAHRHUNDERTS(Franz X. v. Neumann-Spallart 1882).

I: Die „Wirtschaft“Reine Nervensache.

Wie im Lebewesen Muskeln und Blutgefässe nicht selbst functioniren, sondern den Antrieb durch Nervenfäden empfangen, so setzt auch der Organismus der Volkswirthschaft geistige Factoren zur Uebertragung geeigneter Impulse auf die Apparate des Erwerbes und Verkehrs voraus.

Diese „Innervation“ besteht in der Arbeits- und Erwerbslust, im Vertrauen auf das Gelingen ersonnener Combinationen, im speculativen und commerciellen Geiste.

In aufsteigenden Perioden wird häufig nur dadurch eine so erstaunlich rasche Expansion der productiven Thätigkeit erreicht, dass sich durch unbegrenzten Optimismus die Anregungen graduell steigern; und umgekehrt hat in Perioden der Depression der Mangel der Innervation, der Pessimismus meist einen ebenso grossen Antheil an dem allgemeinen Fehlschlagen, als die objectiven Ursachen der eingetretenen Veränderungen selbst.

Wie in ganzen Volkswirthschaften, wechselt auch in einzelnen localen Theilen derselben mehr oder weniger die Lebhaftigkeit der Impulse und davon wird oft genug hier freudiges Gedeihen bei relativ geringen äusseren Mitteln, dort marastisches Hinsiechen trotz reicher Anlagen und günstiger materieller Bedingungen bewirkt.

 

II: Der „Hafen Triest“ – Ein kleinkrämerisches Jammertal!

Wenn wir die maritime Entwicklung Oesterreichs und besonders die Stellung von Triest innerhalb dieser Letzteren richtig charakterisiren sollen, dürfen wir diese ungemein wichtigen, wenngleich subtilen Elemente nicht unerörtert lassen.

Wie steht es mit den Impulsen, mit der „Innervation“ in unserem Handelsemporium? Die Antwort lautet nicht erfreulich; wir ertheilen sie zunächst mit den Worten anderer erfahrener Kenner der localen Zustände, um nicht durch Voranstellung unserer eigenen Wahrnehmungen eines unbedachten Urtheiles geziehen zu werden.

Eine Quelle, deren Lauterkeit Niemand leugnen wird, die Revoltella-Denkschrift, beklagt in eindringlicher Weise die Beschwerden, welche das Inland oft ohne Grund gegen Triest erhebt; aber fügt sie hinzu:

„Es wäre Unrecht, die Uebelstände zu verkennen, auf die man bei näherer Betrachtung des Verkehrs in unseren Häfen stösst. Die Spesen sind in Triest grösser als sie zu sein brauchen … die Seeassekuranzkammern bleiben bei dem unbedeutenden Handel meistens schwächliche Geschöpfe … die dem Triester Handel zu Gebote stehenden Capitalskräfte sind, namentlich soweit sie dem binnenländischen Export dienstbar gemacht werden können, ausser Verhältniss zu denen Hamburgs und anderer Exporthäfen des Nordens .... wenn der Fabrikant des Inlandes weiss, dass der Triester Kaufmann keine Commandite im Auslande hat, wie sie der Hamburger und andere haben, so hat er vollen Grund zu Ver­gleichen, die für Triest ungünstig ausfallen und seine Klage ist völlig rechtmässig .... Was hat die Schweiz (durch Errichtung von Filialen im Auslande) in solchen kleinen Colonisationen geleistet! Was leisten nicht fortwährend Hamburg, Bremen und alle norddeutschen Handelsplätze! Bei uns ist von all‘ dem nichts zu erblicken. Diese Unterlassungssünde wirft einen der dunkelsten Schatten auf den Handelsstand von Triest und der ganzen Küste, und sie steht, man mag blicken, wohin man will, fast vereinzelt da. Der Vorwurf über mangelnde Unternehmungslust, den das Inland in sehr beschränktem Sinne erhebt: hier hat er seine ganze Berechtigung. Freilich aber auch! Schweizer und Deutsche thun für ihre Jugend etwas. Die Erziehung des jungen Kaufmannes ist darauf gerichtet, ihm einen weiten Horizont zu öffnen, seine Thätigkeit auf ein grosses Feld zu lenken. Ueber den krämerhaften Standpunkt, nach dem man sich damit allein schon genügen lässt, den jungen Mann zu seiner angeblichen Ausbildung vielleicht auf kurze Zeit in das Comptoir einer anderen Stadt zu thun, über diesen untergeordneten Standpunkt ist man in den Nordseehäfen längst hinaus. Für den Hamburger und Bremer gelten Amerika, China und Japan als die Hochschulen des jungen Kaufmannes und wer etwas Rechtes lernen will, der Bucht diese Länder auf. Unsere Jugend, berufen, unter einer schärferen Concurrenz als derjenigen, mit der die Vorfahren zu kämpfen hatten, ihren kaufmännischen Geist zur Geltung zu bringen, wird dies nur ungenügend können; sie wird weder ihrer Heimath commerciellen Ruhm, noch ihrem eigenen Vermögen Wachsthum verschaffen, wenn sie fortfährt, in Selbstgenügsamkeit und Selbstbefriedigung an der Scholle zu kleben … Anstatt grosse und unternehmende Kaufleute für den Welthandel, die – während sie ihren eigenen Vortheil aufsuchen – ihrem Vaterlande zum Reichthum und zur Macht verhelfen, anstatt Seeleute, welche dem Gewinn in allen Meeren nachgehen, anstatt einen Handels- und Seemannsstand, wie ihn Deutschland, Frankreich und England haben, heranwachsen zu sehen, erblicken wir heute vereinzelte Anfänge einer innerlichen Verkümmerung, die nur durch Beispiel und Aufmunterung, durch einschneidende Reform mehr als einer Seite des kaufmännischen, seemännischen und socialen Lebens in ihrem Fortschreiten aufgehalten werden kann“.

Fast zwanzig Jahre sind vergangen, seitdem sich diese warnende Stimme mit patriotischem Wohlwollen erhob. Es liegen keine äusseren Anhaltspunkte vor, um zu behaupten, dass die anscheinend herbe Prognose, welche das Revoltella-Comité dem Triester Kaufmannsstande stellte, nicht zugetroffen wäre. Die Ereignisse haben ihren weiteren Verlauf genommen, und unbefangene Stimmen aus den bestunterrichteten Kreisen dieses Handelsemporiums selbst geben sogar in der Oeffentlichkeit die traurige Thatsache zu: „dass die Triester Bevölkerung wenig oder gar nichts gethan hat, um den Verfall dieser Stadt zu beschwören; dass es an Associationsgeist, diesem mächtigsten unter allen Hebeln zu grossartigen Unternehmungen, und an patriotischem Gefühle für das Gemeinwohl fehlt“.

Und wieder eine andere Stimme aus neuester Zeit scheint die Voraussagungen des Revoltella-Comités in trauriger Weise zu bestätigen, denn sie sagt: „Es ist eine der merkwürdigsten Thatsachen, welche die Zustände in Triest gewiss sattsam illustrirt, dass die Kaufhäuser in grossem Style, wie sie noch vor zehn und fünfzehn Jahren bestanden, eingegangen sind, dass keine neuen Schiffsrheder sich etabliren, sondern dass die Ersteren zu Commissionären und Spediteuren degradirt wurden, dass überhaupt das grosse Capital sich vom Waarenhandel zurückgezogen und der Rest der Kaufmannschaft sich auf sehr unproductive Speculationen geworfen hat“.

Wir haben diesen Aussprüchen nur wenig hinzuzufügen.

In der That ist, wie man sich leicht überzeugen kann, die Geschäftswelt von Triest nicht von dem Handelsgeiste getragen, der dem ungemessenen Fluge immer wechselnder, immer anderwärts auftauchender Conjuncturen zu folgen verstünde. Ein kleinlicher, um nicht zu sagen krämerischer Zug stört die weit aussehenden Unternehmungen, durch deren Pflege Liverpool und London, Antwerpen, Amsterdam und Rotterdam, Marseille und Havre für England und Belgien und Holland und Frankreich dasjenige geworden sind, was in erhöhtem Masse Triest für Oesterreich werden sollte; denn Triest geniesst das natürliche Monopol, in unserer Reichshälfte der einzige bedeutende Hafen zu sein, während mit den fremden Emporien noch andere mächtige Häfen in jedem jener Länder concurriren. In Triest muss das Verständniss dafür erst wachgerufen und belebt werden, dass ein Hafenplatz nicht blos den Dingen ihren Lauf lassen darf, sondern dass sein Grosshandelsstand der Agent für das Inland, der Vermittler im Auslande sein muss; dass er dort die geeigneten Güter aufzusuchen, zu bestellen, zu kaufen, hier den Absatzmarkt für dieselben zu erobern und zu behaupten hat; dass er dem Fabrikanten und Industriellen die Weisungen für die Concurrenzthätigkeit und den Credit an die Hand geben, dem Abnehmer in fernen Landen den Bezug dieser Waaren durch seine Filialen und Correspondenten nahelegen soll.

Von ähnlicher Rührigkeit, von dem activen Eingreifen, wie es die Kaufherren in Holland und England zu ihrer heutigen Macht und Grosse gebracht hat, ist in Triest wenig zu finden. Man begnügt sich zumeist mit der halb passiven Rolle: die vom Industriellen oder Kaufmann im Inlande fest bestellten oder vom Producenten im Auslande offerirten Waaren gegen sichere Zahlungsbedingungen und ohne vielen Credit über Triest an ihren Bestimmungsort zu dirigiren und das Geschäft ohne sonderliche Mühe oder Calculatiouen rasch abzuwickeln.

In Folge dieser Auffassung entbehrt der Triester Platz fast ganz und gar grösserer in Docks oder Speichern und Magazinen aufbewahrter Waarenvorräthe, welche doch eine der Cardinal-Bedingungen für einen schwunghaften Handelsbetrieb bilden. Denn erst mit der Aufspeicherung von Gütern, die der Schiffsrheder nach der momentanen Conjunctur sogleich als Ladung für den Export nehmen und umgekehrt der Industrielle oder Kaufmann auch auf telegraphische Bestellung sogleich aus Triest beziehen kann, beginnt der Begriff des Emporiums zur Thatsache zu werden.

Bisher ist aber Triest kein „Stapelplatz“; abgesehen von Zucker, Holz, Petroleum und etwa Kaffee sind dort selten von irgend einem Welthandelsgute grössere Mengen „aufgestapelt“.

Darf sich Triest wundern, dass das Inland Baumwolle eher über Deutschland als über Triest bezieht, wenn in Triest oft kein Ballen Baumwolle vorräthig ist, sondern erst aus Bombay bestellt werden muss, während Liverpool einen Vorrath von einer halben Million Ballen und darüber ausweist?

Darf Triest den österreichischen Kaufmann anklagen, wenn er seinen Bedarf an Kaffee über Hamburg deckt, wo er einen riesigen Lagerbestand sicher weiss?

Darf es sich beklagen, wenn die österreichische Tabakregie ihre ausländischen Blätter, Tabake und Cigarren nicht über Triest, sondern über Bremen oder Hamburg oder Amsterdam bezieht, wo sie grosse Lager zur Auswahl findet?

Das sind einzelne Beispiele, die sich leicht, vervielfältigen lassen würden, um zu beweisen, wie sehr das regelrechte Aufspeichern von Vorräthen zu einer Grundbedingung der Welthandelsstellung, der Beschäftigung von Eisenbahnen und Schiffahrtslinien werden kann.

Mit der technisch verbesserten Einrichtung von Docks, Silos, Speichern und der Aufstapelung von Massengütern in denselben würde sich von selbst das System der Auctionen einbürgern, welches in Triest bis zur Stunde unbekannt zu sein scheint, in den meisten übrigen Seehäfen und Handelsstädten aber in immer höherem Grade ausgebildet wird. Auch zu Auctionen eignen sich nur Docks und Entrepots, und Triest besitzt bisher nichts dergleichen; sind doch die neuen Lagerhäuser, wie wir schon oben besprochen haben und wie man sich täglich durch einen Besuch in Triest überzeugen kann, fast vervehmt, daher nur im äussersten Nothfall im Gebrauche.

Wie an grossen Vorräthen und dem Auctioniren fehlt es in Triest auch an der Anwendung des kaufmännischen Waaren-Lombardes, jener solidesten und besten Form des Real-Credites, welcher England so riesige Erfolge dankt und es fehlt an der damit zusammenhängenden Einrichtung eines umfangreichen Börsen- und Bankgeschäftes.

Triest und Oesterreich besitzen bisher keine Bankhäuser, Commanditen oder Filialen an jenen fernen Plätzen des Orients, wohin schon die regelmässigen Schiffahrtslinien reichen; der Triester Kaufmann wird genöthigt, seine Zahlungen im Auslande über London oder einen andern fremden Börsenplatz zu bewerkstelligen.

Das Grundübel liegt allerdings in unserer Valutafrage; auf diese einzugehen, wäre hier nicht passend; aber selbst wenn die Valuta geordnet wäre, mangelte das kaufmännische Verbindungsglied mit den grossen Exportplätzen des Ostens. Auch für dieses kann lohnenderweise erst durch einen grösseren Umfang des Waarenhandels in Triest gesorgt werden. Der Triestiner Kaufmann wird dann zweifellos durch seinen Selbsterhaltungstrieb und die ihm drohende speculative Concurrenz gedrängt werden, jenem grösseren Gesichtskreise sich zu erschliessen, der Vielen leider bisher noch nicht klar geworden ist.

Das sind insgesammt Uebelstände und Krankheits-Symptome, auf deren Beseitigung mindestens eine ebenso grosse Sorgfalt verwendet werden muss, wie auf die anderen, in den vorigen Abschnitten behandelten pathologischen Merkmale. Es wird daher wieder die Frage zu beantworten sein, worin die letzten Ursachen dieser beklagenswerthen Zustände liegen und durch welche Mittel dieselben voraussichtlich behoben werden können.

Wie die ärztliche Kunst fast rathlos den Nervenkrankheiten gegenüber steht, so ist auch die Wirthschafts- Verwaltung bei dem allerschwierigsten Theile ihrer Aufgaben angelangt, wenn sie den industriellen oder commerciellen Geist an Stellen erwecken soll, wo derselbe fehlt, oder nur in schwachen Anfängen vorhanden ist.

Wir sehen in unserer Monarchie ungefähr ein Beispiel dieser Schwierigkeit, wenn wir die fruchtlosen Bemühungen ungarischer Patrioten, von dem unglücklichen Grafen Stephan Szechenyi bis heute beobachten, um eine magyarische National-Industrie in den Ländern der Stephanskrone zu schaffen. „Naturam expellas furca, usque tamen recurret“.

So schlimm steht es nun freilich nicht in Triest; denn kein unbefangener Beobachter der dortigen Zustände wird leugnen, dass tausendfach mehr Keime von commerciellem Geist in unserer Hafenstadt, als von industriellen Anlagen in der mit reichem Natursegen begnadeten ungarischen Tiefebene verborgen liegen.

Schon die Traditionen einer besseren mercantilen Vergangenheit, das Vorhandensein vieler, noch immer hoch angesehener Grosshandlungsfirmen, das Auftreten nicht weniger strebsamer und tüchtiger Kaufleute der jüngeren Generation, die Gewohnheit der Beschäftigung mit Handel, Rhederei und Schiffahrt: sie bilden einen reichen Born von Anregungen, aus welchem die Regeneration geschöpft werden kann. Durch welche Methoden können diese schlummernden Fähigkeiten erweckt werden?

 

III: Wie man Triest „modern“ machen könnte.

Man hat von der kaufmännischen Schulung und Heranbildung viel gesprochen. Es wurde schon im Revoltellaberichte beklagt, dass, „wie in Oesterreich überhaupt, so auch in den Küstenstädten unzulängliche Schulen mit klangvollen Namen wenig für die kaufmännische und seemännische Ausbildung leisten; dass eine, auf blosse Abrichtung und Aeusserlichkeiten angelegte Unterrichtsmethode nicht die feste Grundlage des Erfolges schaffe und dass die vorherrschende Gewohnheit des Zuhausebleibens und der bequemen Beschäftigung auf dem väterlichen Comptoir das Uebrige thut, um den Blick abzuschwächen“.

Trotz der grossen Reformen, welche das gesammte Bildungs- und insbesondere das Fachschulwesen während der letzten Decennien umfassten, scheint es doch noch nicht den Bedürfnissen zu genügen, denn auch die letzte Enquete-Commission(1878) wiederholt die alten Klagen.

Und wie vor zwanzig Jahren als Voraussetzung jedes Fortschrittes bezeichnet wurde, „die Geistesrichtung der kaufmännischen Jugend auf das Lernen im Auslande zu lenken“, so erklären die Expertisen der neuesten Zeit abermals, dass es dringend nöthig wäre, „die Jugend zum Besuche und Studium der fernen Handelsgebiete durch Stiftung und Widmung von Stipendien anzueifern“. Was in zwanzig Jahren nicht gelang, wird schwerlich jetzt gelingen!

Grossmüthige, von Revoltella selbst und anderen patriotischen Bürgern gemachte Stiftungen, Stipendien, Unterstützungen zu Gunsten des Unterrichtes,. zur Entsendung von Eleven und Ausbildung junger Kaufleute haben nur geringe Resultate gebracht; sie wurden oft nicht einmal benutzt, es fehlten die Bewerber um dieselben.

Sollen wir von diesem Mittel die Erweckung des commerciellen, kosmopolitischen Geistes hoffen?

Es mag ergänzend dazu beitragen, und darf niemals aus dem Auge gelassen werden; grosse Wirkungen versprechen wir uns jedoch von demselben nicht.

Als eine andere Ursache der Begrenzung des Horizontes von Triest darf mit Recht die bedauerliche Entfremdung zwischen der Küste und dem Binnenlande genannt werden. Auch in dieser Beziehung könnte man meinen, es sei erst gestern geschrieben worden, was in der vor nahezu zwei Decennien erschienenen Denkschrift und dem Berichte der Revoltella-Commission zu lesen ist. Wie damals darf man sich auch gegenwärtig noch beklagen, dass das Gesammtreich ein ungemein geringes Verständniss für den hohen Werth des Seehandels besitzt; dass unsere sogenannten Grossindustriellen überhaupt eine ausgesprochenere Vorliebe für den durch protective Handelspolitik, möglichst abgeschlossenen bequemen inneren Markt, als für das Aufsuchen des Weltmarktes im grösseren Style haben.

Falsche Propheten, die mit kühner Stirne noch heute wagen, das Attribut jeder Grossmacht, den Antheil am Welthandel als „Enthusiasmus des Exportes“ zu verspotten, unterfangen sich noch immer, dem innigen thatkräftigen Zusammenwirken Oesterreichs und seiner einzigen bedeutenden Seehandelsstadt alle erdenklichen Schwierigkeiten zu bereiten. Sie haben den Einfluss gewonnen, um ihre eigenen specifischen Zwecke auf Kosten der Gesammtheit zu fördern, und sammeln Reichthümer aus den Prämien, welche ihnen das ganze Volk unter dem Titel des Schutzes der heimischen Arbeit steuern muss.

Darf es uns unter diesen Verhältnissen wundern, dass sich Triest und seine Bewohner auch in den letzten Jahren nicht mit jener wohlthuenden Wärme, welche die Solidarität der Interessen der Seehäfen und ihres Vaterlandes anderwärts kennzeichnet, an Oesterreich angeschlossen haben, sondern dass sie sich in Anschuldigungen und Klagen ergehen und dabei freilich bisweilen den Splitter im Auge Oesterreichs sehen, ohne den Balken in ihrem eigenen Auge wahrzunehmen?

Triest ist der Geschäftswelt Oesterreichs im wirtschaftlichen Sinne viel ferner gerückt, als nach der geographischen Distanz in Kilometern. Wenn der österreichische Industrielle die Wahl hat, über Triest oder Hamburg einen Hilfsstoff zu beziehen, oder eine Waare zu versenden, oder wenn der Kaufmann Abschlüsse nach einer irgendwie gleichwerthigen Route hat, so wählen sie gewiss eher den ausländischen, als den eigenen Hafen.

Im ausländischen Hafen kennen sie eine ganze Reihe capitalkräftiger Firmen, rechnen auf prompte Ausführung der Ordres aus grossen Lagervorräten, haben bequemere Zahlungsbedingnisse, und wissen die weiteren Referenzen in überseeischen Gebieten durch Filialen, Commanditen und Agenturen des Hauses gesichert.

Dies Alles und noch Anderes dazu fehlt in Triest oder ist minder verlockend; und Triest gilt dem Vorurtheile unserer Kaufleute und Industriellen oft gar nicht als österreichischer Hafen, sondern ebenfalls als Ausland; wird es doch seit Menschengedenken als Freihafen durch eine Zwischenzoll-Linie von ganz Oesterreich ebenso getrennt und abgeschlossen, wie das Ausland selbst. Die geringen Erleichterungen im Zollverfahren bei den „auf ungewissen Verkauf“(Losung) oder im Veredlungsverkehr nach Triest gelangenden Waaren genügen ebenso wenig zur Behebung dieses Vorurtheiles, wie die erst kürzlich erfolgte Einrichtung der „Zollgebiets-Niederlage“, d.i. des Freilagers am Molo Klutsch, welches zur Aufnahme der aus dem österreichischen Zollgebiete ausgeführten inländischen oder nationalisirten Waaren dient.

Triest als Freihafen bleibt uns entfremdet und die österreichische Geschäftswelt hat eine mehr als bedauerliche Abneigung gegen dieses Emporium gefasst; selbst der österreichische Reisende besucht es seltener, als die herrliche Seestadt es verdienen würde; ja, die grosse Masse der Bevölkerung Oesterreichs kennt nicht die Perle, welche sie an der Adria besitzt!

Der erste .Schritt, um diese bedauerliche Entfremdung zu bannen, dürfte mit der Einverleibung von Triest in das allgemeine Zollgebiet gethan werden. Wenn wir diese Massregel als wesentliche Voraussetzung eines innigeren Zusammenwirkens befürworten, so hoffen wir heute kaum mehr auf irgend einen ernsten Widerspruch zu treffen, denn in diesem Punkte haben sich die Ansichten wesentlich geklärt.

Als vor zwanzig Jahren die Aufhebung der Freihäfen in Oesterreich verlangt wurde, da durfte mit Recht die Triester Handels- und Gewerbekammer als Organ des ganzen Kaufmanns Standes das „Vorzeitige“ eines solchen Schrittes in einer gründlichen Denkschrift nachweisen.

Damals wäre es auch „vorzeitig“ gewesen. In den abgelaufenen zwei Decennien haben sich aber die Verhältnisse so sehr geändert, dass fast alle diejenigen Voraussetzungen tatsächlich schon erfüllt sind oder leicht und rasch erfüllt werden. können, von welchen man die Aufhebung des Freihafens abhängig machen musste.

Um dies zu begründen, erinnern wir an diejenige Stelle der besagten Triester Denkschrift, in welcher es heisst: „Wäre es möglich, das englische System in verjüngtem Masstabe mit allen durch einen freisinnigen Tarif gewährten Vortheilen und vollständiger Aufrechthaltung jener Unabhängigkeit bei uns einzuführen, wodurch von der Verwaltung der Docks und sonstigen öffentlichen Waarenlager alle Einmischung der Executivgewalt so gänzlich ausgeschlossen ist, als ob diese Anstalten ausserhalb des Landes lägen – und vertrüge sich eine solche Einrichtung mit den langjährigen Gewohnheiten, in denen unsere Bevölkerung und der grössere Theil der Levantiner Handelsleute aufgewachsen sind – dann dürfte die bequeme Art des englischen Verkehrs vielleicht das ersetzen, was Triest durch Aufhebung des Freihafens von der völlig fessellosen Bewegung des Handels entzogen würde. Aber die Ausführung setzt ganz andere topographische Verhältnisse als die hier vorhandenen, sowie viel bedeutendere Capitalskräfte voraus, als Triest sie besitzt“.

Der „freisinnige Tarif“ zwar, welchen die Handelsverträge der Aera von 1864 bis 1869 als Errungenschaft einer rationellen äusseren Wirthschaftspolitik gebracht hatten, wird uns freilich von Jahr zu Jahr mehr geschmälert und wieder als ideales Ziel in die Ferne gerückt; dass indessen in der Hochschutzzoll-Bewegung kein Argument zu Gunsten der exempten Freihafenstellung von Triest liegen kann, das sagt Jedem der gesunde Menschenverstand und die einfachste Logik.

Was jedoch die übrigen in der Triester Denkschrift bezeichneten Bedingungen betrifft, so sind sie im Laufe der letzten Jahre bereits eingetreten. Der neue Hafen umfasst, wie wir gezeigt, haben, die erforderlichen Quai-Anlagen und hat bereits mehr Lagerhäuser und Hangars, als vorläufig gefüllt werden können. Nichts verhindert die Unternehmer, d.i. das Municipium und die Handels- und Gewerbekammer in Triest, diese Lagerhäuser in zweckmässiger Weise sofort auszubauen, insbesondere aus den bisherigen wenig passenden ebenerdigen auch mehrstöckige Magazine, Docks und Speicher zu machen und diese mit Krahnen, Hebewerken, Elevatoren u.s.w. für jeden Zweig des Waarenhandels zu adaptiren.

Nichts verhindert die Regierung, diese Lagerhäuser insgesammt als Freilager, d.i. als solche Entrepots reels zu organisiren, in welchen nach bekannten Grundsätzen einfach die Ein- und Ausgänge von Zollbeamten bewacht, jede innere Manipulation dagegen ohne irgend eine Einmischung der Executivgewalt ausschliessend der Selbstverwaltung der Lagerhaus-Gesellschaft übertragen werden kann.

Nichts verhindert endlich die Triestiner, für die bestehenden, am Canal grande und in den verschiedensten anderen Theilen des alten Hafens von Triest gelegenen Magazine genau so wie in London oder Liverpool oder Marseille das Recht der zollfreien Einlagerung von Waaren unter dem Titel des sogenannten Entrepot fictif zu verlangen.

Nichts endlich verhindert die Triester Kaufmannswelt und ihre Levantiner Kunden, sich von der überlebten langjährigen Gewohnheit des Verkehres unter freiem Himmel und auf offener Strasse loszusagen und die allenthalben bewährten, einfachen, sicheren, auf dem Principe der Arbeitstheilung beruhenden Manipulationen in Docks und Entrepots einzubürgern.

Der Levantiner hat seit dem Jahre 1854 ganz andere, viel tiefer in seine Satzungen und Gewohnheiten einschneidende Veränderungen über sich ergehen lassen müssen, als diese sind, und der Handel des Mittelmeerbeckens hat seit der Eröffnung des Suez-Canals, sowohl was seine Wege als seine Mittel betrifft, einen Umschwung erfahren, dem gegenüber die Umgestaltung eines Freihafens in einen Dock-Hafen mit Freilagern eine wahre Bagatelle ist.

Die Argumente, welche zu einer Durchführung dieser Massregel drängen, liegen zu Tage. Wenn Triest mit Gebiet ein Bestandteil der österreichischen Reichshälfte nicht blos nach seiner staatlichen, sondern auch nach seiner zollpolitischen Verfassung geworden sein wird, wenn Personen und Waaren zwischen diesem Hafen und dem Binnenland unbehelligt und ohne Zollplackerei verkehren, dann wird eine der Schranken der Entfremdung gefallen sein, die heute noch besteht. Es wird im Gegentheile eine Annäherung der beiden, untrennbar auf einander angewiesenen, innig zusammengehörigen, im wirthschaftlichen Gedeihen sich bedingenden Theile erfolgen, welche logisch nur zur Belebung des Staatsgedankens führen kann. Zwar wäre unseres Erachtens dieses Argument für sich allein genügend, um zu einem Entschlüsse zu kommen; aber es fügt sich zu demselben noch die Thatsache, dass seit Beginn des Jahres 1880 Dalmatien, welches bis dahin bekanntlich unter einem eigenen Zolltarife stand, in das allgemeine Zollgebiet einbezogen ist, dass die Zollausschlüsse von Istrien, Martinschizza, Buccari, Portoré, Zengg und Carlopago zu bestehen aufgehört haben und ebenso wie Bosnien und die Herzegowina einen einzigen grossen Zollverband mit der Gesammtmonarchie bilden.

Die österreichische und die ungarische Regierung haben die Consequenzen dieser Massregeln in Bezug auf die beiden von denselben noch ausgenommenen Häfen an der Adria erkannt und im Motiven berichte der betreffenden Gesetzesvorlage die Aufhebung der Freihäfen Triest und Fiume bereits in Aussicht genommen.

In den parlamentarischen Körperschaften wurde sogar die Meinung vertreten, man müsse die Einheit des Zollgebietes gleich vollkommen durchführen, wogegen die Majorität diese Angelegenheit noch hinauszuschieben beschloss. Es ist daher bereits zur „communis opinio“ geworden, über welche man nicht weiter streitet, dass die Freihäfen Triest und Fiume nicht lange mehr fortbestehen können und dürfen, ohne einen inneren Widerspruch mit der Einheit des Zollgebietes in seiner neuen, viel vorteilhafteren Arrondirung zu bilden.

Ebenso wird man nicht übersehen, welchen nachtheiligen, Einfluss die Freihafenstellung namentlich in neuerer Zeit auf die Entwicklung der gewerblichen und industriellen Thätigkeit von Triest und Gebiet zu nehmen beginnt.

Der Bezug der für diese Gewerbe erforderlichen Rohstoffe, noch mehr aber der Absatz der daraus gefertigten Erzeugnisse auf den österreichisch-ungarischen Märkten wird durch die Sonderstellung ungemein erschwert und gefährdet. Die Notwendigkeit, das zweifelhafte, unvollkommene Auskunfts-Mittel des Appretur-Verfahrens auf Fabriken und Etablissements in Hafenplätzen anzuwenden, die doch zum eigenen Staatskörper gehören, Blut vom eigenen Blute, Fleisch vom eigenen Fleische dieses Staatsganzen sind; die Befreiung von Eingangs-Abgaben für die zum Baue und zur Ausrüstung der Schiffe erforderlichen Gegenstände(Gesetz vom 30. März 1873 und 25. Mai 1882); die besonderen Verordnungen, welche zu Gunsten der Mühlen in Triest und Fiume erlassen werden mussten, um denselben die weitere Existenz durch Vermählen inländischen Getreides zu ermöglichen(Verordnung vom 29. Mai 1882): Alles dies sind aus neuester Zeit stammende Belege für die Gefahren, welche die Freihafenstellung über die Industrie-Etablissements heraufbeschwört.

In Hamburg hat man diese Nachtheile so tief empfunden, dass die gewerbetreibenden Elemente die kräftigsten Agitatoren für den Zollanschluss wurden; man hat dort constatirt, dass unzählige Existenzen in den letzten Jahren der Sonderstellung zum Opfer gefallen oder, dass sie aus Hamburg ausgewandert waren und ihre Etablissements in andere benachbarte Städte übertragen hatten, um das Zollvereinsgebiet als Markt zu besitzen.

Sollte dasjenige, was für Hamburg galt, nicht in Triest ebenfalls empfunden werden?

Sollte es ein blosser Zufall sein, dass viele der grössten österreichischen Industriellen, welche in allen Provinzial-Hauptstädten ihre Niederlagen und Filialen haben, Triest vermeiden, und sich hüten, dort ebenfalls aufzutreten?

Endlich scheint uns das Präcedens nicht unbedeutend, welches unter allen diesen Gesichtspunkten im Deutschen Reiche kürzlich mit der Einbeziehung von Hamburg und Bremen in den allgemeinen Zollverband geschaffen wurde. Dort hat ein tief begründeter politischer Kampf um die staatsrechtliche Souveränität freier Republiken mitgespielt, welcher bei Triest und Fiume entfällt; und doch war es im letzten Stadium der Angelegenheit der Senat, die Bürgerschaft und die Handelskammer von Hamburg selbst, welche ausdrücklich erklärten, dass „die politische Einheit auch die Einheit des Wirtschaftsgebietes, wenn nicht zur Voraussetzung, so doch zur nothwendigen Folge haben müsste. Die Hoffnung, die Freihäfen in ihrer gegenwärtigen Gestalt jemals als eine organische Einrichtung des Deutschen Reiches geschätzt zu sehen, würde eine vergebliche sein, und die Vorstellung, das bestehende Freihafengebiet auf einen ungleich engeren Kreis zu beschränken, habe sich mehr und mehr als geeignet erwiesen, die brennende Frage zu lösen“.

So wurde am 25. Mai 1881 jener Vertrag zwischen Hamburg und dem Deutschen Reiche perfect, welcher unter geeigneten Erleichterungen, mit Berücksichtigung aller berechtigten Interessen nach einer entsprechenden (7jährigen) Frist den Zollanschluss besiegelte.

Gleichwie der Reichskanzler Fürst Bismarck in seiner officiellen Zuschrift an den Bundesrath hofft, „seine Ueberzeugung dahin getheilt zu sehen, dass die Begünstigung, welche dem heimischen Verkehrsleben durch den Eintritt Hamburgs in das gemeinschaftliche Zoll- und Handelsgebiet zu Theil wird, jedes finanzielle Opfer in reichem Masse aufwiegt und dass die veränderte Stellung, welcher Hamburg im heimischen wie im Welthandel entgegengeführt werden soll, nicht minder zu Hamburgs Blüthe als zum Nutzen des übrigen Deutschland ausschlagen werde“ – so können auch getrost die Regierungen unserer beiden Reichshälften den bereits angekündigten Schritt rechtfertigen.

Würden sie denselben nicht bald thun, so stünden Triest und Fiume als Unica in Europa, als Ueberbleibsel eines Zeitalters mit engen Lebenskreisen, als wahre Anachronismen da.

Es versteht sich von selbst, dass wir weder Ueberstürzung noch Unbilligkeit, sondern alle thunliche Rücksicht auf die tief eingewurzelten Angewöhnungen des Handelsstandes, auf wohl erworbene Rechte der Einzelnen, und auf die bestehenden baulichen und technischen Einrichtungen befürworten. Wir denken uns auch Triest und Fiume gegenüber die Ablösung und Expropriation, wo sie nöthig ist, die Anlage vorzüglicher Freilager und aller zu ihrer Abgrenzung erforderlichen Vorkehrungen auf Kosten des Reiches in einem längeren Uebergangstermin durchführbar.

Geschieht dies, so werden Triest und Fiume einer Reihe von Einrichtungen theilhaft werden, die jetzt ungemein dort vernachlässigt sind, während sie in Hamburg und allen anderen Emporien des Westens längst bestehen.

Die Einrichtung von Entrepots an Stelle des Freihafens muss notwendigerweise das Triester Waarengeschäft mit dem Lombard-Credit heben. Mit der Organisirung des Freilagersystems ist von selbst gegeben, dass sich der gesammte Waarenhandel auf verhältnissmässig engem Raume concentrirt.

Daraus folgt ebenso naturgemäss die Theilung der Arbeit nach Gruppen von Artikeln, für deren Aus- und Einladen und Aufspeicherung erst dann die concret passendsten technischen Ausrüstungen der Quais und Magazine erfolgen können, die jetzt so mangelhaft bestellt sind.

Der sichere Verschluss und die Aufbewahrung von Stapelartikeln in den Entrepots wird notwendigerweise das bis heute in Triest ganz und gar unterschätzte, verpönte, ja als Makel des Kaufmanns angesehene Warrantsystem einbürgern.

Wird die Waare belehnt, wird diese Belehnung und beziehungsweise der Verkauf mittelst Lagerscheinen begonnen, so wird man zweifellos die ungeheure Bequemlichkeit und auch die Solidität dieser Art des Verkehres so schätzen lernen, dass sie wie in den meisten übrigen Welthandelsplätzen auch in Triest zur Regel werden wird.

Aus dem Warrantsystem folgt die Begründung des bis heute bei uns vernachlässigten kaufmännischen Realcredits, aus diesem das Zuführen neuer Capitalskräfte nach Triest. Denn auch darin liegt ein seit Jahrzehnten beklagter Mangel, dass Triest capitalsarm ist; und wozu sollte man Capital an einen Ort lenken, an welchem es keine fruchtbringende, sichere Verwendung findet?

Schon mehrmals verlautete, dass ähnlich wie in Betreff der Schiffahrtslinien auch für den Betrieb des eigentlichen Geschäfts- und des Zahlungscredites der Regierung Projecte und Concessions-Gesuche vorgelegt wurden. Bekanntlich stand der Triester Platz kürzlich vor der nahen Gefahr in die Kreise verfehlter Gründungen, die in Frankreich ihren Sitz hatten, hineingezogen zu werden; glücklicherweise realisirten sich diese Pläne nicht. Aber auch bei anderen noch kommenden Vorlagen solcher Art wird die äusserste Vorsicht geboten sein, um Weizen vom Spreu zu scheiden und nicht die wahrhaft gute Sache durch egoistische Ausbeutung zu compromittiren.

Triest wird Capital benöthigen; je lebhafter die Concurrenz im Belehnen der Waaren und Ladungen, in industriellen, commerciellen und maritimen Entwicklungen, in den Handelsoperationen und Bankgeschäften: desto besser! Mit Freude sollte jede Gesellschaft, jedes Unternehmen begrüsst werden, welches seine geistigen und materiellen Kräfte dem soliden Waarengeschäfte dieses Emporiums widmet. Bankhäuser, welche die Zahlungs-Operationen, die jetzt über London geleitet werden, selbst besorgen würden, wären eine dringende Bedingung; die Devise Triest muss einmal als solche ihren regelmässigen Platz im Coursblatte finden. Triester Creditinstitute, welche in jenen Gegenden, wohin der Triester Handel seine Wege sucht, gehörig dotirte Filialen errichten würden, um den Geldverkehr und die Transactionen direct zu besorgen, wären eine wahre Lebensbedingung. Im grossen Style angelegte Bank- und Creditoperationen können aber nur Wurzeln schlagen in dem realen Boden solider Waarengeschäfte; Beide müssen also mit einander ebenmässig gepflegt werden.