[ HOME ]        [ TITELSEITE ]
   
   
 

 

DER AUFSCHWUNG DES SYSTEMS DURCH DIE ÖFFNUNG FÜR DAS PRIVATE PUBLIKUM.

EIN NETZ FÜR DIE GESAMTE MONARCHIE:

 

I: Die Gründe für die Öffnung.

Schon am 14. Dezember 1846 stellte Kübeck fest, daß grundsätzlich der Telegraph für öffentliche und private Zwecke gebraucht werden könne.(1) Aber er „könnte gegenwärtig nicht darauf antragen, den neuen Telegraph zwischen Wien und Brünn für Privatzwecke außer dem E.B. Dienste, benützen zu lassen, da es an allen Erfahrungen des Telegraphen überhaupt gebricht, und zu einer solchen Benützung ein vollständiger Organismus vorerst zu Stande gebracht seyn muß“.

Minister Kolowrat schloß sich in der Begutachtung dieses Vortrages am 9. Jänner 1847 der Meinung Kübeck‘s an, indem er feststellte: „Die Benützung der telegraphischen Linien durch Private soll nicht durchaus ausgeschlossen werden“(2).

Mit der Entschließung vom 16. Jänner 1847 erfolgte die Festsetzung des Telegraphenregales und die Beschränkung der Telegraphenbenützung auf die höchsten Stellen des Staates:(3)

„Bei der Wichtigkeit, welche telegraphische Verbindungen für die öffentliche Verwaltung haben, finde ich mich zur Anordnung bestimmt, daß von nun an ohne vorher von Mir selbst erwirkte Erlaubnis keinem Privaten, weder einem Einzelnen, noch einer Gesellschaft gestattet seyn soll, Telegraphen zu errichten“.

„Die Benützung des Staatstelegraphen stellt nebst Meinem geheimen Haus- Hof- und Staatskanzler den Präsidien Meiner Hofstellen und dem Gouverneur der betreffenden Provinz zu“.

Einerseits bestand also von Anfang an eine gewisse Bereitschaft, den Telegraphen Privaten zur Verfügung zu stellen, andererseits war diesen Bestrebungen aber durch eben zitierten kaiserlichen Erlaß und überhaupt durch Fehlen der erfahrungsmässigen und technischen Voraussetzungen ein Riegel vorgeschoben.

Es wurde auch schon ziemlich früh richtig erkannt, daß sich der Telegraph sehr vorteilhaft auf den Handel auswirken könne. Aber noch war es nicht soweit.

Die ersten Abweichungen von der Benützungsbeschränkung des Telegraphen auf die allerhöchsten Staatsstellen brachte das Revolutionsjahr 1848. Auf Grund dieser besonderen Ereignisse war es notwendig geworden, die Benützung des Telegraphen auszudehnen:

Am 2. März 1848 wurde Baumgartner von Kübeck angewiesen, „alle dem Prager Telegraphen-Bureau von der k.k.Gesandtschaft in Frankfurt oder von dem dortigen Hause Rothschild zukommenden Nachrichten gleich dem Telegraphen Bureau im Wien und sofort dem Fürsten Staatskanzler zuzuleiten“(4).

Der zweite Einbruch in die Phalanx der hohen Telegraphenbenützer fand im Juni gleichen Jahres statt. Am 1. Juni 1848 gestattete Baumgartner der Stadtverwaltung in Preßburg, mit Magistrat, Kriminalgerichten und Sicherheitsbehörden Wiens in dringenden amtlichen Fällen in telegraphische Verbindung zu treten.(5)

Schließich kam es am 5. Oktober 1848 infolge der sich zuspitzenden Situation so weit, daß auch andere Personen mit eindeutiger Identität in äußerst dringenden Fällen schriftlich überreichte Depeschen an landesfürstliche Behörden absenden durften.(6)

Dazu kam noch, als vielleicht wesentlichster Faktor für die Öffnung des Telegraphen für das Publikum:

Die Vermehrung der Telegraphenlinien und das zunehmende Personale verursachten immer mehr finanziellen Aufwand des Staates, ohne daß – durften doch nur staatliche Stellen und Behörden telegraphieren – irgendwelche Einnahmen erhielt wurden.

Dieses Problem sprach Schnirch in einer Eingabe an das Ministerium am 7. August 1848 in aller Deutlichkeit aus:(7)

Nur zu einem vierten Teil sei der Staatstelegraph ausgenutzt. Es wäre sowohl für den Staat (in finanzieller Hinsicht), als auch für das Publikum (in wirtschaftlicher u.a. Hinsicht) ein großer Vorteil, wenn der Telegraph – natürlich gegen Taxe – für die Privatkorrespondenz freigegeben würde. Überhaupt und speziell für diesen Fall, möge man bei den neu zu errichtenden Linien gleich eine zweite Drahtleitung ziehen.

Schnirch war sich im Klaren darüber, daß mit einer einzigen Leitung die Privatkorrespondenz unmöglich war. Denn außer dem Staat benutzte auch die Eisenbahn diesen Draht. Die Privatkorrespondenz wäre unter diesen Umständen zu sehr von Lücken im Bedarf dieser beiden Institutionen abhängig gewesen.

Der Minister nahm Schnirchs Vorschlag „mit Vergnügen“ auf.(8) Aber man wisse auch, „daß nach den bisherigen Erfahrungen, die einfache Leitung nicht einmal für die öffentlichen Zwecke und den Eisenbahnbetrieb gleichzeitig genügte“(9). Es könne erst „nach bewirkter Herstellung der zweiten Drahtleitung eine ausgedehntere Benützung möglich werden“.

Leider war eben die Ziehung eines zweiten Drahtes auch in erster Linie eine finanzielle Frage. Arbeitstechnisch wäre der Mehraufwand nicht allzusehr ins Gewicht gefallen. Aber die Geldmittel für den Draht, die Isolatoren u.dgl. bekam man nicht.

Die grundsätzliche Bereitschaft, den Telegraphen dem Publikum zugänglich zu machen, wird in einem Schreiben des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten vom 13. September 1848 wiederholt.(10) Es wird festgestellt, „daß es Absicht des Ministeriums ist, die anzulegenden Telegraphenlinien, sowohl für allgemeine Staatszwecke, als auch für den Betrieb der Staats- und Privatbahnen, so wie auch überhaupt für Private dienstbar zu machen“.

Bis es aber wirklich zur Durchführung dieses Vorhabens kam, vergingen noch einige Monate.

 

II: Die Börsekorrespondenz.

Zuerst interessierte man sich in Triester Börsekreisen für eine eventuelle Mitbenutzung des Telegraphen, „weil eben im Zeitgeist vermehrte Schnelligkeit in der Mitteilung bedungen ist, was namentlich der Handel zu würdigem weiß“(11).

Am 24.Oktober 1848 erwiderte Schnirch auf dieses Schreibern, „daß die hohe Staatsverwaltung die Benützung der Telegraphie für die Privat-Correspondenz bereits ausgesprochen hat, dieser Gegenstand in der Verhandlung ist“(12). Von Wien nach Cilli werde ein zweiter Draht gespannt. Einer solle der Eisenbahn, der andere für Staats- und Privatkorrespondenz zur Verfügung stehen. Wenn es notwendig sein sollte, könne man sogar einen dritten Draht ziehen. Bei der ohnedies nötigen Neuorganisation des Telegraphendienstes solle der Telegraph bei Tag für Privat- und bei Nacht für Staatskorrespondenzen verwendet werden.

In dieser Angelegenheit scheint Schnirch etwas voreilig und ohne höheren Auftrag gehandelt zu haben. Denn mit ministeriellem Schreiben vom 4. November 1848 wird er aufgefordert, den Triestern gegenüber die Entscheidung des Ministeriums abzuwarten und vorläufig keinerlei Verbindlichkeiten abzugeben.(13)

Wenn auch die Triester in ihren Bemühen um Zugang zum Telegraphen zunächst keinen greifbaren Erfolg verzeichnen konnten, so kam nun doch die Angelegenheit langsam ins Rollen.

Am 22. Feber 1849 stellte Gintl den Antrag, gegen ein jährliches Pauschale, nach Schluß der Wiener Börse die täglichen Kurse nach Triest, Laibach, Graz, Brünn und Prag telegraphieren zu lassen.(14)

Vier Tage später kam die Antwort des Ministers. Er sei „geneigt, die Einleitungen treffen zu lassen, daß schon jetzt mittelst des Telegraphen die täglichen Curse gleich nach dem Schluße der Wiener Börse an die bedeutenderen Handelsplätze, namentlich nach Triest, Laibach, Graz, Brünn und Prag bekannt gegeben werden“(15).

Ein weiteres Monat verging, bis es zur Durchführung dieses Erlasses kam. Am 21. März 1849 ist noch die Rede von „beabsichtigter“ Telegraphierung der Börsenkurse.(16)

Am 27. März 1849 war es endlich soweit. Gintl teilte allen Telegraphenbureaus mit, daß gleich nach dem täglichen Schlusse der Wiener Börse sowohl die Kurse, als auch die Kurs-Notizen in oben genannte fünf Städte telegraphiert werden dürften.(17)

Auch bei der Börsetelegraphie traten – wie bei der Eisenbahn – Störungen und Schwierigkeiten auf, nur waren sie hier naturgemäß anderer Art.

In zweifacher Hinsicht wurden zunächst Klagen laut: Erstens passierten den Telegraphisten Fehler beim Durchgeben der Kurse, was in diesem Falle besonders unangenehm war(18) und zweitens wurden absichtlich falsche Informationen durchgegeben, um damit zu spekulieren.(19)

Die Börse forderte deshalb am 25. April 1850 die öffentliche telegraphische Mitteilung der Kurse, um solche Spekulationen zu verhindern.(20)

In derselben Richtung lief eine Klage des Finanzministers am 23. Mai 1850, in der er sich beim Handelsminister beschwerte, daß Kursnotierungen mittels des Telegraphen nur an Einzelne gelangt seien.(21) Da alle den gleichem Anspruch hätten, müsse das verhindert werden. Eine ähnliche Klage äußerte am 30. September 1850 der Gouverneur von Triest.(22) Er forderte, daß alle Beteiligten eines Handelsplatzes zu gleicher Zeit die neuesten Handelsnachrichten erfahren sollten.

Um diesen Übelständen abzuhelfen, plante man ein Abkommen mit B. Wolf – „Unternehmer des telegrafischen Korrespondenz-Bureau in Berlin“ – , nach dem von diesem die Börsenkurse der Pariser, Londoner, Amsterdamer, Frankfurter und Hamburger Börse auf schnellstem Wege dem Börsekommissar zur Kenntnis gebracht werden sollten.(23)

Regierungsfreundlichen Zeitungen könnten diese Kursnotierungen weitergegeben werden, wodurch diese gegenüber den oppositionellen klar im Vorteil stünden. Dem Staate entstünden daraus keine dauernden Ausgaben, weil beim bevorstehenden Telegraphenkongress der „unentgeltliche Austausch telegraphischer Cursnotierungen zwischen den Regierungen“ ohnedies zum Abschluß kommen dürfte.(24)

 

III: Die Privatkorrespondenz.

Wie schon erwähnt wurde, war es letztlich der Drang nach Einnahmen, der dem Publikum Zugang zum Telegraphen verschaffte; obwohl schon immer – hauptsächlich aus den Bedürfnissen des Handels – eine gewisse Bereitschaft vorhanden war, bei gegebenen technischen und organisatorischen Voraussetzungen, die Privatkorrespondenz zu gestatten.

Mit der Börsetelegraphie war der erste, noch etwas zaghafte Schritt in dieser Richtung getan. Ein größerer mußte folgen, sollte das Ganze seinen rechten Sinn erhalten und wollte man die Einnahmen tatsächlich spüren.

Gintl wurde in diesen Sinne am 23. Mai 1849 aufgefordert, genaue Vorschläge in Richtung auf Zulassung des Publikums zum Telegraphen auszuarbeiten:(25)

„Mit Rücksicht auf die bedeutenden Summen die schon im Jahre 1849 und in noch höheren Maße mittelst des Voranschlages für das Verwaltungsjahr 1850 zur Bedeckung des Aufwandes für den Zweig der Staatstelegrafen von den Finanzen in Anspruch genommen werden, und mit Rücksicht auf den Umstand, daß in Folge der außerordentlichen Verhältnisse auch für andere Zweige(26) an die Finanzverwaltung ungeheuere Anforderungen gestellt werden, während die Hilfsquellen sie zu bedecken sehr beschränkt sind, wird es immer dringender, ernstlich darauf zu denken, aus dem Institute des Staatstelegrafen nunmehr bald eine Einnahme zu erzielen. Die Telegraphendirektion erhält daher den Auftrag, alle zu diesem Zwecke erforderlichen Einleitungen in nähere Erwägung zu ziehen, und die wohlbegründeten umständlich ausgearbeiteten Anträge mit thunlichster Beschleunigung vorzulegen“.

Am 28. Juni 1849 kam Gintl diesem Auftrag sehr gewissenhaft nach:(27)

Zur Erzielung von Einnahmen hinsichtlich des Staatstelegraphen bemerkt Gintl vorerst, „daß er die Einführung telegrafischer Privatkorrespondenzen für das beste Mittel halte, den beabsichtigten Zweck zu erreichen“.

Einige grundlegende Fragen sind als Voraussetzung zu klären:

1)Die technische Möglichkeit der Privatkorrespondenz: Sie ist gegeben, weil die zweite Drahtleitung von Triest bis Oderberg vollendet ist. Was noch nicht fertig ist, wird es bis zur Erlaubnis der Privatkorrespondenz sein.

2)Der Umfang der Privatkorrespondenz bezüglich Raum, Zeit und Inhalt:

a) Räumlicher Umfang: Die Privatkorrespondenz ist überall dort zulässig, wo ein Staatstelegraphen-Bureau mit drei Telegraphisten besetzt ist. Außerdem können alle Orte, die mit dreifach besetzten Telegraphen-Orten in Postverbindung(28) stehen, an der Privatkorrespondenz teilhaben.

b) Zeitlicher Umfang: Die Privatkorrespondenz ist nur dann möglich, wenn Staats- und Eisenbahnbetriebsdepeschen dafür Zeit gewähren. Das hängt auch von der Leistungsfähigkeit der Apparate und der Telegraphisten ab. Nach dem derzeitigen System können im günstigsten Falle 30 Worte pro Stunde telegraphiert werden. Wegen Translation beträgt die Zelt, in der effektiv telegraphiert werden kann, nur 18 Stunden pro Tag. Da die Apparate nicht ununterbrochen arbeiten können und Störungen, sowie Unterbrechungen vorkommen, gehen wieder mehrere Stunden verloren. Es können also nur mehr 15 Stunden zum Telegraphieren verwendet werden. Je 4 Stunden(= 320 Wörter) sind für Staats- und Eisenbahndepeschen freizuhalten. Deshalb bleiben nur 7 Stunden(= 560 Wörter) wirklich für die Privatkorrespondenz übrig.

An der nördlichen Linie sind 6 Telegraphenbureaus. Pro Bureau können also 94 Worte (= ca. 5 Depeschen) abgesendet werden.

Die Privatkorrespondenz wäre demnach nur in höchst beschränkter Form möglich und eine Mißkreditierung dieser Institution wäre die unausbleibliche Folge. Daher muß unbedingt ein neues System eingeführt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen im Auslande ist der Morseapparat der weitaus geeignetste für diesen Zweck. Er ist zehnmal schneller als der derzeit in Verwendung stehende Bain‘sche.

Natürlich ist Staats- und Eisenbahnbetriebsdepeschen der Vorrang einzuräumen. Die Privatdepeschen sind noch am Tage der Aufgabe abzusenden. Für ein schuldhaftes Versäumnis soll der Telegraphist mit seinem Einkommen haften.

Für besonders dringende sowie für Nachtdepeschen sind höhere Taxen einzugeben.

c) Inhaltlicher Umfang:(29) Inhalt privater Depeschen sollen „nur sehr dringende Handels- oder Familienangelegenheiten“ und „Mittellungen von besonders wichtigem Privatinteresse“ sein. Bei der Vielzahl an Möglichkeiten könne kein allgemeines Reglement aufgestellt werden. Leichter ist die Feststellung dessen, was nicht telegraphiert werden dürfen soll. Vorderhand soll „gänzlich oder theilweise“ ausgeschlossen sein:

Beischaffung von Luxusartikeln(z.B. Mode), Befriedigung der Neugierde (z.B. Theaterprogramm), Monster-Depeschen mit mehr als 100 Worten, Depeschen unbestimmten Inhalts.

Geheime Privat-Depeschen sollen nur bedingt zugelassen oder überhaupt verboten werden. Bei „akkreditierten Männern“(30) wie bei bekannten Kaufleuten können Ausnahmen gemacht werden, weil das sehr lukrativ sein dürfte.(31)

„Überhaupt ist bei der Gestattung telegraphischer Privatkorrespondenzen mit der größten Vorsicht zu Werke zu gehen, um Mißbräuchen und selbst staatsgefährlichen Umtrieben vorzubeugen“.

Daher soll gleich zu Beginn der Privatkorrespondenz ausgesprochen werden, daß die Benützung des Staatstelegraphen jederzeit eingestellt werden könne. Die privaten Benützer des Telegraphen sollen „zur Überwachung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit“ den Ortsbehörden bekanntgegeben werden, „welche diese sodann zum Gegenstande ihrer besonderen Aufmerksamkeit zu machen“ hätten.

3. Taxierung der Privatdepeschen: Auf Grund seiner Schnelligkeit muß der Telegraph „an sich schon hoch angeschlagen werden und noch höher mit zunehmender Entfernung. Daher soll auch der Preis mit der Entfernung steigen.

„Nebstdem ist aber auch der Inhalt der Depeschen wohl zu berücksichtigen, weil das Wesen derselben, die Größe des dadurch zu erreichenden Vortheils, und ihr Umfang, die Größe der zu leistenden Arbeit am Telegraphen bedingt, folglich beides bei der Taxierung der Depeschen in Rechnung kommt“.

Dringende – die sogleich telegraphiert werden sollen – und Nachtdepeschen sollen natürlich mehr kosten, als die gewöhnlichen. Geheime- oder Depeschen unbestimmten Inhalts gehören in die höchste Dringlichkeitsklasse. Die Taxe soll resultieren aus Entfernung, Dringlichkeitsklasse und natürlich der Anzahl der Worte. Daraus ergibt sich folgendes Taxationsschema:

Pro Wort und Pro Meile jeweils ¼ Kreuzer, zusammen also ein halber Kreuzer. Dazu kommt für die erste Dringlichkeitsklasse ½, für die zweite 1, für die dritte 2 und für die vierte 4 Kreuzer.(32)

Jede Zahl soll als ein Wort, die Adresse separat verrechnet werden. Sehr lange Depeschen sollen verbilligt werden. Abonnements soll es geben können.

Die Jahrestaxe der Eisenbahnen ist viel zu niedrig. Da die Privaten dadurch stark benachteiligt sind, soll sie angezogen werden. Nur die tatsächliche Betriebskorrespondenz soll im Rahmen des Jahrespauschale taxfrei sein, alles andere soll, wenn auch verbilligt, so doch gesondert verrechnet werden.

4)Die Manipulation der Privatdepeschen: Ausschnittbögen sollen gedruckt werden, mit drei geräumigen Abteilungen für Taxnote, Recepisse und Depesch-Zettel(mit Adresse).(33)

Auf Grund dieser Überlegungen stellte Gintl folgende Anträge:

1. Bau einer zweiten Leitung (wegen politischer Instabilität unterirdisch).

2. Aufstockung der Telegraphistenstellen auf jeweils 3, jedenfalls aber +1.

5. Adaptierung von zwei Morseapparaten pro Bureau, die der Mechaniker Ekling um 138 fl.(wie im Hamburg) bauen kann.

4. Festsetzen von Dienststunden, vor- und nachmittags.

5. Höchstens 600 Worte Privatdepeschen pro Expedierung. Die Telegramme sind am gleichen Tag abzutelegraphieren. Bei Verstössen hat der schuldtragende Telegraphist Schadenersatz zu leisten, sonst wird (etwa bei Leitungsunterbrechungen) nur das Geld zurückgegeben.

6. Dringende Depeschen werden nur angenommen, wenn es die Staats- und Eisenbahnbeanspruchung zuläßt.

7. Privatkorrespondenz zur Befriedigung von Luxus und Neugierde soll zweitrangig und teuer sein. Mehr als 100 Worte in einer Depesche werden nur am Schluße der Dienststunden, wenn Zeit bleibt, befördert.

8. Geheime und rätselhafte Privatdepeschen dürfen nur mit spezieller Bewilligung eines Ministeriums, der Telegraphendirektion, des Landes- oder Kreischefs und mit Bezahlung der höchsten Taxe telegraphiert werden.

9. Die Überwachung der Privatkorrespondenten, sowie

10. Die Taxierung soll in der vorhin dargelegten Weise erfolgen.

11. Außer der Taxe sind 6 kr. Adressgebühr und 3 kr. für den Depeschzettel zu bezahlen.

12. Bei überlangen Depeschen soll die Taxe herabgesetzt werden.

13. Für wichtige Handels- und Zeitungsnachrichten können günstige Abonnements vergeben werden.

14. Die Verträge mit den Privateisenbahnen sollen aufgelöst und neue, für den Staat günstigere abgeschlossen werden.

15. Eine eigene Manipulationsgebühr wäre zu erheben.

16. Pro Telegraphenstation soll man zwei Korrespondenz-Expedienten und zwei Kursore einstellen, sowie einen Postbeamten zur Besorgung der Postgeschäfte zuteilen.(34)

17. Für die Privatkorrespondenz sollen eigene Lokale eingerichtet werden.

Soweit also die sehr detaillierten Vorschläge Gintl‘s zur Einführung der Privatkorrespondenz.

Wenn in der Folge die Begutachtung Löwenthal’s ebenfalls sehr ausführlich gebracht wird, dann deshalb, weil sich aus den beiden, fast Punkt für Punkt, gegensätzliche Meinungen zeigen und diese Ansichten als Grundlage für die Einführung der Privatkorrespondenz in Österreich gedient haben.

Es offenbart sich – besonders aus den Vorschlägen Gintls – so recht die anfängliche Übervorsichtigkeit und Scheu der betreffenden staatlichen Stellen, ein solches Mittel der Öffentlichkeit zu überlassen.(35) Einige Ideen waren aber auch durchaus fortschrittlich und wurden erst viel später verwirklicht.

Am 6. August 1849 gab Löwenthal seine Ansichten zu diesem Fragenkreis bekannt, wobei er besonders auf die Vorschlags Gintls vom 28. Juni einging:(36)

Löwenthal stellt zunächst fest, daß „von einer Benützung des Telegr. für die Privatkorrespondenz nicht die Rede seyn kann“ bevor ein „rascher operierender“ Telegraph als der Bain’sche aufgestellt ist. Auch dann kann eine Privatkorrespondenz erst erfolgen, wenn beide Apparate ohne gegenseitige Störung nebeneinander arbeiten können. Dafür sind geeignete Lokale und genügend Personal notwendig. Solange all diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Privatkorrespondenz nur Provisorium und Versuch sein. Denn eine Korrespondenz von 7-10 Uhr morgens und 2-5 Uhr nachmittags, mit jeweils 600 Worten kann nur als Versuch gelten.(37)

In Nordamerika und England, wo der Telegraph am ausgedehntesten in Verwendung steht, gibt es keinen Staatstelegraphen, sondern Privatgesellschaften. Diese müssen im eigenen Interesse trachten, die Frequenz möglichst zu steigern. In Österreich ist der industrielle und wirtschaftliche Verkehr weit weniger entwickelt, dafür aber die Verwaltung viel zentraler und es ist eine „weit grössere politische und administrative Bewegtheit des Reiches zu gewärtigen“. Deshalb nimmt der Staatstelegraph „ein weit größeres Gebiet in Anspruch“ als in Nordamerika und England.

„Es erscheint daher für die Dauer dieser Verhältnisse räthlich, die Privaten durch höhere Taxen u. sonstige Beschränkungen in Österreich von der Benützung des Staatstelegr. in allzu ausgedehntem Maße viel mehr abzuhalten“(38).

Auch deshalb ist die Privatkorrespondenz vorläufig versuchsweise und eingeschränkt.

Im dritten Punkt äußert sich Löwenthal zum Thema der Privat-Eisenbahngesellschaften. Wenn sich ihr Dienst nur auf die Kaiser-Ferdinands-Nordbahn und auf die Gloggnitzer Bahn beschränken würde, sollten sie wie jeder Privatmann behandelt werden. Aber sie besorgen ja zum Teil auch den Betrieb auf den Staatseisenbahnen.

Daraus ergibt sich eine gewisse Zwitterstellung. Wegen ihres Hilfsdienstes bei der Staatseisenbahn und weil sie „bei der Gründung des Staatstelegraphen bereitwilligst mitgewirkt haben“. Grundsätzlich wäre die Frage zu lösen, ob nicht der Staat, die verpachteten Bahnen in eigener Regie führen soll. Die Pachtverträge gehen ja im Jahr 1850 zu Ende.

Dann nimmt Löwenthal zu den 17 Punkten Gintl‘s im einzelnen Stellung:(39)

zu 1. Gehört nicht in die Behandlung der „Modalitäten der telegraphischen Privatkorrespondenz“.

zu 2. In den Hauptstädten wird eine Aufstockung der Telegraphisten-Stellen auf vier, in den Zwischenstationen auf drei notwendig sein.

zu 3. Welche Apparate außer den Bain‘schen, ob Morse‘scher, Brett‘scher oder ein anderes System eingeführt werden soll, bedarf einer speziellen technischen Beurteilung. Für die Staats- und Privatkorrespondenz genügt 1 schnell arbeitender Apparat. Den Bain‘schen kann doch die Eisenbahn verwenden. Schlimmstenfalls sollen die derzeitigen Apparate auf irgend einer „Neben- u. Verbindungslinie“ eingesetzt werden.

zu 4, 5, 6. Diese Punkte sind „im Prinzipe nicht zu billigen“. Für ein Provisorium sind sie „vor der Hand“ zu rechtfertigen. Die Haftung soll sich auf Geldrückzahlung beschränken, weil es sonst zu vielen Streitigkeiten und Verhandlungen kommen würde.

zu 7. „Eine Zensur des Inhaltes der Telegr. Depeschen erscheint unzulässig“. Es ist kein allgemein gültiger Maßstab zu legen. „Manchem kann die Bestellung eines Luxusartikels wichtiger seyn, als dem anderen eine Staatsangelegenheit“. Auch das ist nur als Versuch entschuldbar.

zu 8. „Dieser Antrag ist unausführbar und zwecklos“. Denn auch eine harmlos erscheinende Depesche kann gefährlichen Inhalt haben.

zu 9. Dieser Punkt „wäre wohl gehäßig u. wenigstens in der vorgeschlagenen Form nicht zuläßig“.

zu 10. „Das vorgeschlagene Taxierungssystem durfte weder in seinem Principe noch in seiner Form zu rechtfertigen seyn“.

Die vier Dringlichkeitsklassen sind unlogisch. Denn jeder, der ein Telegramm aufgibt, macht damit bereits die Dringlichkeit der Nachricht kenntlich.(40) Nachtdepeschen sind nicht deshalb teurer, weil sie sehr dringlich sind, sondern wegen des größeren Verwaltungsaufwandes“. Aber auch die Form der vorgeschlagenen Taxierung gibt erheblichen Einwänden Raum“. Jedes Mal die Taxe eigens zu berechnen wäre zu viel Arbeit. Die Taxe soll möglichst einfach und vom Publikum leicht zu kontrollieren sein.

Löwenthal schließt genaue Angaben über die Tarife verschiedener ausländischer Telegraphen an. Die Hamburg-Cuxhavener Linie hat 16 Worte als Grundeinheit. Die Gebühr steigt von 8 zu 3 Worten. Das englische System hat 20 Worte als Grundeinheit. Für alle weiteren 10 Worte wird um die Hälfte der tarifmässigen Taxe mehr eingehoben. Natürlich steigt die Taxe auch mit der Entfernung.

In Nordamerika bilden 10 Worte die Einheit. Mit jedem weiteren Wort und mit zunehmender Entfernung nimmt die Höhe der Gebühr zu.(41)

Bei einer derart neuen Sache, in der man selbst keinerlei Erfahrung hat, soll man nach dem Vorbild anderer vorgehen. Daher schlägt Löwenthal vor, den englischen Tarif mit geringen Modifikationen zu übernehmen. Für 16 oder 20 Worte wäre die Einheitstaxe, für alle weiteren 8 oder 10 Worte die Hälfte dieser Taxe zu zahlen. Zusätzlich müßte noch die Entfernung in Betracht gezogen werden. Obwohl der englische Tarif für Österreich ziemlich hoch erscheint, ist es besser zunächst höher anzufahren und später mit dem Preis herabzugehen als umgekehrt.

zu 11. Adresse, Datum und Unterschrift sollen wie in Hamburg und Nordamerika taxfrei sein.

zu 12. Steht im Widerspruch zum Habsburgischen, Englischen und Nordamerikanischen System. Für ein mehr an Leistung muß klarerweise auch ein mehr an Gebühren bezahlt werden.

zu 13. Am Anfang sollen noch keine Abonnements vergeben werden. Erst später kann man einen „Percentual-Rabatt“ einführen.

zu 14. Wurde schon einleitend behandelt.

zu 15. Die Manipulation soll ebenfalls dem englischen Muster angeglichen werden.

zu 16. Bei der Anfangs noch beschränkten Privatkorrespondenz ist ein solcher Aufwand nicht notwendig, besonders was die Zuteilung eines Postbeamten an jedes Telegraphenbureau betrifft.(42)

Vergleicht man die Vorschläge Gintl‘s und Löwenthal‘s, so fällt auf, daßGintl in grundsätzlichen Fragen durchaus fortschrittlich, in Durchführungs-Bestimmungen aber zum Teil erstaunlich ungeschickt urteilte, während Löwenthal die Privatkorrespondenz nur mit Vorbehalt zur Kenntnis genommen zu haben scheint, dafür aber recht geschickt in der Behandlung von Detailfragen war.

Beide haben trotz manchen Fehlkombinationen durchaus gute Anregungen gegeben, die in der weiteren Behandlung des Fragenkomplexes der Privatkorrespondenz eine nachhaltige Wirkung zeigten.

Gleichzeitig mit der Bekanntgabe, daß die Telegraphenlinien für die Privatkorrespondenz fertig seien, wird im Ministerrat vom 19. September 1849 auf die Grundsätze eingegangen, unter denen die Privatkorrespondenz erfolgen sollte.(43)

Außer den schon bekannten Erwägungen wurde neu festgestellt, daß der Tarif an den englischen oder nordamerikanischen angeglichen werden solle. Nur den Regierungs-Oberbeamten stehe die Einsicht in die Telegraphenprotokolle zu. Die Beamten müßten auf strenge Geheimhaltung vereidigt sein.

Nach diesen Anträgen Bruck‘s, denen sich die Mehrzahl der Minister anschloß, fand eine „längere Besprechung“ statt.(44) Gegen den Privatkorrespondenz-Antrag Bruck‘s waren nur zwei, nämlich der Finanzminister sowie Minister Freiherr von Kulmer. Der Finanzminister stellte sich gegen den Antrag, weil die politischen Verhältnisse „noch nicht so befestiget seien, um die so wichtige Telegraphenanstalt ohne Gefahr auch dem Privatgebrauche überlassen zu können“. Man könne schließlich später die Privatkorrespondenz in das lombardisch-venetianische Königreich, nach Ungarn und Galizien nicht gut verbieten, wenn man sie hier gestatte. Aber „dies scheine ihm gegenwärtig noch zu gewagt“ und daher wäre die Privatkorrespondenz „jetzt noch aufzuschieben“.(45)

Freiherr von Kulmer war überhaupt und für immer dagegen, die Benutzung des Telegraphen Privaten zu erlauben, „weil die Regierung dadurch ein großes Mittel aus der Hand gibt und ein großer Theil ihrer Gewalt dadurch verloren geht; die Privaten würden dann die wichtigsten Nachrichten früher wissen als die Regierung u.d.g.“

Der Kaiser genehmigte mit allerhöchster Entschließung vom 9. Oktober 1849 die versuchsweise Benützung der Staatstelegrafen zur Beförderung von Privatkorrespondenzen. Am 14. Oktober 1849 brachte das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten ein „Provisorisches Reglement über die Benützung der Staats-Telegraphen von Seite des Publikums“ heraus.(46)

In 17 Paragraphen werden die wichtigsten Bestimmungen zusammengefaßt:

§1: Die Benützung wird auf allen bestehenden Linien erlaubt, Depeschen können durch Briefpost oder Stafetten auch an Orte befördert werden, wo sich keine Telegraphenstation befindet.

§ 2: Unter gleichen Bedingungen und Taxen steht der Telegraph allen Personen zur Verfügung.

§ 3: Die Privatkorrespondenz kann nur soweit stattfinden, als es Staats- und Eisenbahnbetriebs-Depeschen zulassen.

§ 4: Alles kann telegraphiert werden, ausser „beunruhigende falsche Nachrichten und überhaupt alle gemeingefährlichen oder gar Gesetzesübertretungen enthaltenden oder zu denselben auffordernden Depeschen“.

§ 5: Die Depeschen müssen mit Namen, Beruf und Wohnort des Absenders versehen sein.

§ 6: Eine Depesche darf nur hundert Worte enthalten. Der gleiche Absender darf nur dann mehrere Telegramme absenden, wenn keine anderen Korrespondenzen warten.

§ 7: Die Telegraphenbureaux sind immer offen. Die Zeit von 7-21 Uhr gilt als Tages-, die Zeit von 21-7 Uhr als Nachtzeit.

§ 8: Die Bezahlung und Absendung der Depesche werden bestätigt.

§ 9: Für den Tarif bilden 25 Worte die Grundeinheit. Für alle 15 Worte mehr ist um die Hälfte der Gebühr mehr zu entrichten. Nachtdepeschen sind wieder um die Hälfte teurer.

§ 10: Die Beförderung der Depeschen erfolgt in der Reihenfolge der Aufgabe.

§ 11: Der Inhalt der Depeschen steht unter strengster Geheimhaltung.

§ 12: Auf Wunsch kann der Text zur Sicherheit rücktelegraphiert werden, wofür die Gebühr um die Hälfte steigt.

§ 13: Die Depesche wird kuvertiert von Boten zugestellt. Der Empfang ist mit Zeitangabe zu bestätigen.

§ 14: Bei der Aufgabe sind bei Tag 20 kr., bei Nacht 50 kr. zu bezahlen. Die Zustellungsgebühr wird extra eingehoben.

§ 15: Die Staatsverwaltung übernimmt keinerlei Haftung. Wenn eine Depesche nicht innerhalb von 24 Stunden abgesandt werden kann, wird die Gebühr zurückgestellt.

§ 16: Unter besonderen Umstanden behält sich die Staatsverwaltung das Recht vor, den Telegraphen für die Privatkorrespondenz zu sperren.

Dem Akt liegt ein „Tarif der Preise für die Beförderung von Privatdepeschen mittels der Staatstelegraphen“ bei.(47)

Danach kostet eine Depesche von Wien nach: (in Gulden)

Dieser erste Tarif war enorm hoch. Besonders fällt auf, daß die kurzen Strecken(z.B. Preßburg) gegenüber den langen stark benachteiligt wurden. Dieser Tarif kam aber gar nicht in Wirksamkeit, weil vor Beginn der Privatkorrespondenz neue Bestimmungen und ein neuer Tarif herausgegeben wurde.

Am 20. November 1849 konnte Gintl dem Ministerium berichten, daß ab Februar die Privatkorrespondenz beginnen könne, wenn die Ernennung der vorgeschlagenen Beamten bald erfolge und der Mechaniker Ekling seine Apparate(48), die bis Mitte Januar 1850 „ausbedungen wurden“, liefere.(49)

Mitte Jänner 1850 drängte Dr. Steinheil – der inzwischen die Leitung des österreichischen Telegraphenwesens übernommen hatte – auf schleunigste Fertigmachung für die Privatkorrespondenz, besonders deshalb, weil aus einer weiteren Verzögerung dem Staate ein großer finanzieller Verlust erwachse.(50)

Die telegraphische Privatkorrespondenz trat endlich am 15. Feber 1850 ins Leben.(51)

Schon am 6. Feber 1850 kamen in Wien zur Durchführung der Privatkorrespondenz „provisorische Bestimmungen über die Benützung der k.k. Staats-Telegraphen von Seite des Publikums“ und eine „Instruction über die Behandlung der telegraphischen Privat-Correspondenz bei den k.k. Telegraphenstationen und Postämtern“ heraus.(52)

In den „Bestimmungen“ wurden nun gültig die wichtigsten Grundsätze geregelt, unter denen die Privatkorrespondenz stattfinden sollte:

Vorläufig standen für die Privatkorrespondenz nur die Stationen in Wien, Graz, Laibach, Triest, Linz, Salzburg, Brünn, Olmütz, Prag und Oderberg zur Verfügung.

Außer den vom „provisorischen Reglement“ vom 14. Oktober 1849 übernommenen Durchführungsbestimmungen, wurden einige wenige Punkte neu geregelt. Die wichtigste Änderung betrifft das Tarifsystem:

Für 1-20 Worte 5 kr. pro Meile Telegraphenleitung.

Für 21-60 Worte 10 kr. pro Meile Telegraphenleitung.

Für 61-100 Worte 15 kr. pro Meile Telegraphenleitung.

Die Telegraphisten wurden nochmals zu strenger Geheimhaltung des Depescheninhaltes aufgefordert und zu diesem Zweck wurde fremden Personen der Zutritt in das Arbeitszimmer der Telegraphisten nur mit höherer Erlaubnis und nur, wenn gerade nicht telegraphiert wurde, gestattet.(53)

Obwohl dieser Tarif immer noch sehr hoch war, stellte er gegenüber jenem vom 14. Oktober 1849 eine wesentliche Verbilligung dar. Eine Depesche kostete (in Gulden) von Wien nach:

Da für jede Depesche 2 fl. Manipulations- und 24 kr. Zustellgebühr hinzukamen, waren Telegramme auf kurze Distanz im Verhältnis viel zu teuer, als daß sie sich rentiert hätten, überhaupt waren diese Tarife zu hoch und nach Gesichtspunkten aufgestellt, die eine baldige Revision notwendig machten.(54)

Wie es im letzten Punkt der Bestimmungen wieder hieß, konnte der Telegraph unter gewissen Umständen vom Staat ohne weiteres gesperrt werden.

So regte der Ministerpräsident auf der Ministerratssitzung vom 30. November 1850 die Behandlung der Frage an, ob „unter den gegenwärtigen Verhältnissen“ ein Verbot der Telegraphen-Privatkorrespondenz – „wie es Preußen gethan“ – anzuordnen wäre.(55)

Bruck wandte sich energisch gegen diesen Plan, weil „nach den ihm genau bekannten Stande“ nur Geschäftliches als Privatkorrespondenz telegraphiert werde und weil der Telegraph ohne dies mit Regierungsdepeschen überlastet sei, weshalb für die Privatkorrespondenz nur wenig Zeit bleibe. Es gäbe also keinen Grund für eine Änderung.

Tatsächlich blieb der Telegraph weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich.

Soweit der Telegraph nicht schon populär genug war, sorgte Steinheil für seine Bekanntmachung beim Volke. Er verfasste einen Aufsatz, dessen Inhalt „durch Rücksprache mit den Ortsobrigkeiten, der Geistlichkeit und den Schullehrern … den Landleuten erklärt und ihnen die richtige Ansicht über die Nützlichkeit des Institutes beigebracht und somit das Interesse der Bevölkerung für die Anstalt gewonnen“ werden sollte.(56)

Wenngleich die Privatkorrespondenz in den ersten Monaten naturgemäß nicht sehr stark war, so nahm sie doch ständig zu. Bis Ende Oktober 1350 wurden 3.045 Depeschen mit 91.932 Worten aufgegeben, wodurch 25.518 fl. Einnahmen erzielt wurden. Da im gleichen Zeitraum insgesamt (also mit Staatskorrespondenz) 15.049 Depeschen mit 452.927 Worten aufgegeben und 61.617 fl. Einnahmen erzielt wurden, war die Zahl der Staatsdepeschen noch wesentlich höher.(57) Der häufige Gebrauch des Telegraphen für Staatswecke war schon 1849 Grund zu einer Klage Gintl‘s gewesen, da er bereits damals zur Überlastung der Leitungen führte.(58)

Der Weg zur Privatkorrespondenz war langsam und beschwerlich gewesen. Zahlreiche Hindernisse technischer und auch politischer Natur mußten Überwunden werden.

Aber bald bald zeigte sich, daß man den richtigen Weg beschritten hatte. Fehlende Gelder hatten in den ersten Jahren die rasche Entwicklung des österreichischen Telegraphen behindert. Nun war die Finanzierung des großzügigeren Ausbaues in zunehmendem Maße durch die steigenden Einnahmen gesichert. Schon im Jahre 1852/53 waren die laufenden Verwaltungskosten gänzlich durch Einnahmen gedeckt.(59)

 

IV: Pläne eines Telegraphennetzes über die ganze Monarchie.

Obwohl in der Literatur erst im Jahre 1849 die Rede von einem die ganze Monarchie umfassenden Telegraphensystem ist(60), taucht dieser Plan in den Quellen schon viel früher auf. Bereits am 27. Juli 1848 kommt Gintl dem ministeriellen Auftrage nach, ein Telegraphennetz für die ganze Monarchie zu entwerfen:(61)

Zunächst geht Gintl auf den derzeitigen Stand des österreichischen Telegraphen ein. „Gegenwärtig ist Wien mit Brünn, Olmütz, Prag, Preßburg, Graz, Marburg, und Zilli durch eine einfache telegr. Drahtleitung in Verbindung.“

Die Weiterentwicklung des Telegraphennetzes stellt sich Gintl folgendermaßen vor:

Von Prag wäre die Linie längs der Prag-Dresdener Trasse an die sächsische Grenze, von Prerau an der Oderberger Eisenbahn an die preußische Grenze zu verlängern.

Die südliche Linie solle von Cilli über Laibach nach Triest weitergeführt werden.(62) Von Preßburg solle eine Linie nach Pest, sowie eine andere von Wien über Linz und Salzburg nach Innsbruck geführt werden.

Die Prerau-Oderberger Linie sei von Mährisch-Ostrau über Krakau später bis Lemberg fortzusetzen.

Am wichtigsten hält Gintl die Verlängerungen der bestehenden Linien an die sächsische, preußische und italienische Grenze. Wie schon früher empfiehlt er dringend, auf allen Linien gleich eine zweite Leitung zu spannen.

Fast ein Jahr lang war dann um diesen Plan Stille, bevor man an die Ausführung schritt. Nur die südliche Linie wurde noch im Jahre 1848 in Angriff genommen und bis Triest hergestellt.(63)

Erst in der Ministerratssitzung vom 3. Mai 1848 taucht dieser Plan wieder auf. Innen- und Justizminister Bach „besprach die großen Vortheile in politischer und administrativer Beziehung, welche sich durch die Ausdehnung eines großartigen Telegraphennetzes über die ganze Monarchie, erzielen ließen“(64). Die Provinzhauptstädte sollten mit Wien, aber auch untereinander verbunden werden, daß bei Zerstörung der Verbindung zwischen Wien und den Hauptstädten, diese wenigstens untereinander in telegraphischen Verkehr treten könnten.

Da die Sache nun einmal ins Rollen gekommen war, wurden in kurzen Zeitabständen Vorschläge ausgearbeitet und unterbreitet.

In der Ministerratssitzung vom 13. Mai 1848 besprach wieder Minister Bach „ein über seine Andeutung entworfenes Project des englischen Ingenieurs Loosey zu einem telegraphischen Netz über die ganze österr. Monarchie“: Loosey schlug vor(65)

1)    Wien mit den Provinzhauptstädten,

2)    Die Provinzhauptstädte untereinander und

3)    Die Provinzhauptstädte mit den „vorzüglichsten Orten der betreffenden Provinzen telegraphisch zu verbinden“.

„Zu den unberechenbarem Vortheilen der Ausführung eines solchen Projects, wodurch die Regierung gewissermaßen allwissend und allgegenwärtig gemacht wurde“ stünden die Kosten in keinem Verhältnis. Sie würden sich für das ganze Netz auf 1,770.000 fl, für 1. und 2. nur etwas über eine halbe Million Gulden belaufen.(66)

Der Kaiser entspricht am 22. Juni 1849 der Bitte des Innenministers um „a.h. Genehmigung des Antrages zur Errichtung einer Telegrafen Verbindung über die gesamten österreichischen Staaten“. Mit dieser Entschließung begann die rasche Aufwärtsentwicklung im österreichischen Linienbau. Im diesbezüglichen Antrag betont der Innenminister die Wichtig- bzw. Notwendigkeit, besonders „unter den neuen schwierigen Verhältnissen … das Mittel zu verschaffen, den geistigen Verkehr zwischen der Regierung und ihrer Organe in allen Entfernungen, so schleunig als möglich zu bewerkstelligen…“(67).

In Entsprechung der Vorschläge vom 8. Mai 1849 bzw.18. Mai gleichen Jahres, sowie des obigen Antrages des Innenministers genehmigte der Kaiser folgenden Plan eines Telegraphennetzes für die ganze Monarchie:

1)    Hauptlinien: Von Wien ausgehend, strahlenförmig zu den vorzüglichsten Städten der Kronländer, 302 Meilen, 65 Instrumente um 244.850 fl.

2)    Hauptverbindungslinien: Zwischen den „vorzüglichen Provinzialstädten, Städten und Gränzen“. 363 Meilen, 79 Instrumente um 294.350 fl.

3)    Sekundäre Linien: Nicht erstrangige Verbindungslinien. 1088 Meilen, 129 Instrumente um 876.850 fl.

Für einige der wichtigsten Linien wurde eine doppelte Drahtleitung in Antrag gebracht und genehmigt, insgesamt in einer Länge von 891 Meilen, was mit einem Mehraufwand von 28 Instrumenten und 357.800 fl veranschlagt wurde. Der Gesamtaufwand, bei dem keine namhaften Erhöhungen zu erwarten seien, wurde mit 1,773.850 fl. angegeben(68), was der Berechnung von Loosey entspricht.

Die Durchführung dieser Pläne erforderte eine beachtliche Summe, die über die bisherigen Telegraphen-Ausgaben um ein vielfaches hinausging. Die Sorge um die Finanzierung gab der Lösung der Frage „unter welchen Modalitäten und Bedingungen der Telegraf dem Publikum zur entgeltlichen Benützung überlassen werden könnte, um die Betriebskosten zu decken und das Anlagekapital zu verzinsen“, den entscheidenden Impuls, wie bereits ausgeführt wurde.(69)

Die bisherigen Telegraphennetz-Pläne waren noch in sehr allgemeinen Kategorien ausgearbeitet worden, ohne die projektierten Linien auch topographisch festzulegen. Dies war nun der nächste Schritt.

Gintl arbeitete am 14. Juli 1849 ein solches konkretes „Gutachten über das in der Österreichischen Monarchie anzulegende Staats-Telegraphennetz“ aus:(70)

Gintl beschäftigt sich zunächst mit einer sehr wesentlichen Frage, ob nämlich die Linien mit ober- oder unterirdischen Leitungen ausgeführt werden sollen.(71)

Staatstelegraphen-Bureaux sollten nur an wichtigen Orten errichtet werden, wo sich politische Landes- oder Kreis- und Militärbehörden befinden.

Zuletzt beschäftigt sich Gintl mit der Frage, „welche von den projektierten Telegrafen Linien zuerst in Angriff genommen werden sollen“. Seine Antwort lautete, daß die Telegraphenlinien in Italien, Ungarn und Siebenbürgen erst nach der „gänzlichen Pazifizierung“ ausgeführt werden sollten. Die im nächsten Monat der Vollendung entgegengehende Wien-Salzburger Linie solle gleich über Innsbruck nach Bregenz weitergeführt werden.

Sodann wären Linien zu bauen: Von Innsbruck zur italienischen Grenze, von Oderberg nach Krakau, von Laibach nach Agram, von Triest nach Zara und von Prag nach Linz. Alle diese Linien sollen mit Doppelleitungen versehen werden, damit auch das Publikum sie benützen kann und der Staat dadurch Einnahmen erzielt.

Im Ministerium des Inneren fand am 16. Juli 1849 eine Beratung „über das in der österreichischen Monarchie anzulegende Telegraphennetz“ statt.(72) Es nahmen an dieser Beratung Abgeordnete der beteiligten Ministerien teil.(73)

Primär galt es, „die in administrativer und strategischer Rücksicht wichtigsten Hauptpunkte der Monarchie miteinander und mit dem Zentrum in Verbindung zu setzen“. Wir erfahren aus dem Sitzungsprotokoll, daß die Wien-Innsbrucker Linie ursprünglich über bayrisches(!) Gebiet projektiert war. Man entschloß sich aber schließlich aus Gründen der Sicherheit die Linie über Werfen, Lend, Lofer und Rattenberg nach Innsbruck zu führen.

Eine andere Linie von Innsbruck nach Mailand wurde wegen Schwierigkeiten der Führung über das Stilfser Joch und weil ohnedies eine Verlängerung von Venedig gebaut werden konnte, fallengelassen.

Der Plan sah folgendermaßen aus:

1.Direkte Hauptlinien:

a)Von Innsbruck nach Bregenz an die Schweizer Grenze.

b)Von Triest nach Venedig.(74)

c)Von Preßburg aus längs der Eisenbahn nach Pest.

d)Von Pest Über Szeged, Szolnok, Debrezin, Großwardein, Klausenburg nach Hermannstadt.

e)Von Triest nach Zara.

f)Von Laibach nach Agram.

g)Von Oderberg über Krakau nach Lemberg.

2) Hauptverbindungslinien:

a)Mailand - Lodi - Piacenca.

b)Mailand - Pavia.

c)Padua - Rovigo - an den Po.

d)Verona - Mantua- Cremona - St. Benedetto.

e)Agram - Karlstadt - Hermannstadt.(Statt Zara -Herrmannstadt)

f) Prag - Linz.

g)Innsbruck - Verona.

h)Mailand - Venedig.

Als zweiter Punkt wurde auf dieser Sitzung wieder die Frage der Leitungswahl erörtert.

Im dritten Verhandlungspunkt beschäftigte man sich mit der Dringlichkeit der neuen Linien, welche als erste in Angriff zu nehmen wären:

Wegen „Schonung des bereits für diese Rubrique pro 1849 sehr in Anspruch genommenen Budgets“ und weil die Linie Wien-Salzburg der Vollendung nahe, sowie jene von Prag an die sächsische Grenze „im Angriff befindlich ist“, entschied die Kommission, „daß im Jahre 1849 noch die Ausführung der Linie Triest - Mailand (besonders dringend) und Preßburg-Pest“ begonnen werde. Es sind „ferner für das nächste Jahr 1850 die Herstellung der Linien Laibach, Agram, Militärgrenze, dann Oderberg-Krakau und die Zweig Linie Salzburg-Innsbruck-Bregenz vorzubehalten“.

Dieser Dringlichkeitsplan weicht beträchtlich vom Gutachten Gintl‘s vom 14. Juli 1849 ab. Ungeachtet der noch nicht erfolgten „gänzlichen Pazifizierung“(75) werden die ungarische und italienische Linie zur vordringlichen Ausführung empfohlen.

Ein Ministerrat vom 11. August 1849 beschäftigte sich mit diesen Vorschlägen und gab seine Zustimmung.(76)

Wie wir später sehen werden, wurden diese Pläne nicht durchgeführt, waren aber Grundlage für die genaue Festsetzung des Telegraphennetzes, das über die ganze Monarchie zur Ausführung kam.

Am 12. August 1349 unterbreitet der Innenminister dem Kaiser das Protokoll der Kommissionssitzung vom 16. Juli 1849.(77) In seinem Vortrag „über die Ausführungs-Modalitäten der a.h. genehmigten Telegraphen Verbindung für das Reich“ finden sich wieder einige Modifikationen des ursprünglichen Projektes. Aus diesem Grunde und weil dieser Plan als endgültiger beschlossen wurde, muß er ebenfalls dargestellt werden.

Die Linien gruppieren sich in Zentral- und Hauptverbindungslinien.

A: ZENTRALLINIEN

verbinden den Mittelpunkt des Reiches mit den Reichsgrenzen und den wichtigsten Punkten der einzelnen Kronländer.

I: Nördliche Zentrallinie:

a.Westlicher Ast über Brünn und Prag nach Tetschen(sächsische Grenze).

b.Östlicher Ast über Oderberg (preußische Grenze), Krakau, Tarnow, Rzeszov, Tarnopol und Czortkov nach Czernowitz.

II. Westliche Zentrallinie:

Über Linz und Salzburg(bayrische Grenze) nach Innsbruck und von da nach Bregenz (schweizerische Grenze).

III. Östliche Zentrallinie:

Über Preßburg nach Pest und von da über Debrezin, Großwardein, Klausenburg nach Hermannstadt.

IV. Südliche Zentrallinie:

Über Graz, Marburg, Laibach ,Triest, Fiume, Carlopago, Zara, Sebenico, Spalato, Ragusa bis Cattaro (türkische Grenze).

Mit den westlichen Ausästungen:

a.Von Marburg nach Klagenfurt.

b.Von Triest über Monfalcone, Palmanuova, Venedig, Vicenza, Verona, Brescia bis Mailand.

c.Von Mailand nach Pavia und Piacenca (Grenze von Sardinien und Parma).

d.Von Verona über Mantua, Cremona nach St. Benedetto bis an den Po (modenesische Grenze).

e.Von Padua über Rovigo nach Polesella (Grenze des Kirchenstaates).

2.Mit dem östlichen Zweige: Von Laibach über Agram, Karlstadt, Brod, Peterwardein nach Semlin (türkische Grenze).

 

B: HAUPT-VERBINDUNGSLINIEN

Zwischen:

1.der nördlichen und westlichen Zentrallinie von Prag über Tabor und Budweis nach Linz.

2.der nördlichen und östlichen Zentrallinie von Czernowitz über Sereth (russische Grenze), Suczawa, Bistritz nach Klausenburg.

3.der westlichen und südlichen Zentrallinie von Innsbruck über Bozen, Trient, Roveredo nach Verona.

4. der östlichen und südlichen Zentrallinie von Semlin über Moldava, Drenkova, Mehadia, Lugos bis Hermannstadt.

Entsprechend dem Sitzungsprotokoll vom 16. Juli 1849 sollten noch in diesem Jahr die Zweiglinie von Triest nach Mailand begonnen, sowie die östliche Zentrallinie von Preßburg gegen Pest fortgesetzt werden. 1850 wären die Linien Laibach - Agram, Oderberg - Krakau, Salzburg - Innsbruck - Bregenz herzustellen.(78)

Der Innenminister beantragte jedoch, noch vor der Mailänder und Pester Linie -also noch 1849 - die wichtigeren Linien von Oderberg nach Krakau und jene nach Agram zu beginnen. Im Jahre 1850 wären die Linien zu verlängern: Die galizische bis Czernovitz, die ungarische bis Hermannstadt, die Linie an der Militärgrenze bis Semlin, die westliche bis Bregenz.

Der Kostenaufwand wurde für alle Telegraphenlinien, soweit sie nicht schon hergestellt waren, mit 953.963 fl. für Luftleitungen und mit 1,535.100 fl.CM. im Falle unterirdischer Leitungen in Voranschlag gebracht.(79)

Man hatte nun ein Konzept, nach dem an den großzügigen Ausbau des Telegraphennetzes in der ganzen Monarchie geschritten werden konnte.

Der Grundgedanke des Konzeptes war, eine große Anzahl von wichtigen Provinzstädten mit der Residenz Wien und untereinander zu verbinden. Der vorwiegend politisch-militärische Aspekt, der bei diesem Projekt überwog, erzwang bald die Notwendigkeit einer Modifikation, weil der Plan den eigentlichen telegraphischen Bedürfnissen nicht entsprach. Man änderte in der Folge sowohl die zeitliche Bauabfolge, als auch die räumliche Erstreckung der Linien.(80)

 

V: Ausführung eines Telegraphennetzes über die ganze Monarchie.

Zunächst wollen wir uns In Erinnerung rufen(81), welche Telegraphenlinien Ende des Jahres 1848 fertiggestellt waren:

1.Von Wien über Lundenburg, Brünn nach Prag (54 Meilen).

2.Von Wien über Prerau, Olmütz nach Prag (61 Meilen).

3.Von Wien nach Preßburg (9 Meilen).

4.Von Wien über Laibach nach Triest (73 Meilen).(82)

Im Jahre 1849 kamen nur 2 Linien dazu, weil die zur Verfügung stehenden Geldmittel sehr beschränkt waren:(83)

1.Von Wien über Prerau nach Oderberg (37,5 Meilen).

2.Von Wien über Linz nach Salzburg (42,1 Meilen).

3. Innerhalb Wiens zu den Ministerien des äußeren, den Inneren und des Krieges (einige Meilen unterirdisch).

Bis Ende 1849 waren mit Ausnahme der kurzen Strecken von Wien bis Preßburg und von Brünn bis Trübau auf allen Telegraphenlinien zwei Drähte gespannt.(84)

Mit ministeriellem Schreiben vom 23. Feber 1849 erhielt Gintl den Auftrag, von Wien über Linz nach Salzburg eine doppelte Telegraphenleitung herzustellen, die später über Tirol nach Italien weitergeführt werden sollte.(85)

Assistent Burian berichtete am 8. Juli 1849 über die Arbeiten an der Westlichen Linie:(86)

Von Wien bis kurz vor Enns waren die Gruben ausgehoben. Bis Ludwigsdorf bei Amstetten standen die Telegraphensäulen. Burian beklagte sich sehr über das wenig rücksichtsvolle Verhalten der Bevölkerung und über mangelnde behördliche Hilfe in seinem Arbeitsgebiet. Wenn das Telegraphengesetz nicht auf breiter Basis bekanntgemacht werde, „betrachten die Leute die Sache als Spaß und von ihrer Gnade abhängig“.

Am 19. November 1849 war die Leitung zwischen Wien und Linz hergestellt und begann die telegraphische Korrespondenz.(87) Zwischen Linz und Salzburg war der Telegraph zwei Wochen später fertiggestellt und konnte die Staatskorrespondenz beginnen.(88)

Die westliche Linie hätte schon wesentlich früher fertig sein können, wenn der Bau nicht durch mangelhaften Eifer und technische Unkenntnis der ausführenden Strassenbau-Inspicienten“ … „um viele Wochen verzögert“ worden wäre.(89) Manches – z.B. die Isolierung der Leitung – wurde so unzweckmäßig ausgeführt, daß bei der nachfolgenden Revision mit doppelten Kosten Veränderungen notwendig waren.

Mit der Verlegung der beiden Bahnhofstelegraphen in das Stadtinnere war die Rationalisierung des Wiener Telegraphen noch nicht abgeschlossen. Einen weiteren Schritt in dieser Richtung stellte der Beschluß des Ministerrates vom 11. August 1849 dar, den Telegraphen „statt wie bisher im Handelsministerium, in den drey, der Telegraphenanstalt am häufigsten sich bedienenden, Ministerien des Innern, des Äußeren und des Krieges“ aufzustellen.(90)

Das Eröffnungsdatum dieser Zweiglinien ist leider nicht bekannt. Es heißt nur in einem Schreiben Gintls vom 5. November 1849, „daß im k.k. Ministerium des Krieges ein eigenes Telegraphen Bureau errichtet wurde“.(91)

Alle Depeschen an eine Militärbehörde in Wien seien an dieses Bureau zu richten.(92)

Entsprechend dem Plan des Handelsministers Bruck, der vom Ministerrat am 19. November 1849 genehmigt worden war(93), wurden im Jahre 1850 folgende Linien gebaut:(94)

1.Von Prag nach Bodenbach (17,9 Meilen).

2.Von Oderberg nach Krakau (21,8 Meilen).

3.Von Ostrau nach Troppau (3,6 Meilen).(95)

4.Von Steinbrück nach Agram (13,7 Meilen).

5.Von Salzburg über Kufstein nach Innsbruck, Feldkirch und Bregenz (63,1 Meilen).

6.Von Innsbruck Über Bösen nach Yerona (36, 2 Meilen).

7.Von Preßburg über Neuhäusel nach Pest (29,7 Meilen).

8.Von Venedig über Padua, Verona, Brescia nach Mailand (38,9 Meilen).

Ferner wurde im März 1850 die Errichtung einer Leitung nach Schönbrunn befohlen(96) und als doppelte unterirdische Leitung hergestellt, wobei sie mit des Zentralbureau verbunden wurde.(97)

Oderberg-Krakau, Steinbruck-Agram, und Innsbruck-Bozen waren als Luftleitungen hergestellt. Ebenso Salzburg-Innsbruck-Bregenz, wo später im Arlbergtunnel eine unterirdische Leitung angebracht wurde.

Preßburg-Pest, Venedig-Verona-Mailand, und Bozen-Verona waren mit unterirdischen, teilweise doppelten Leitungen ausgeführt.

Die Linie Prag-Bodenbach bestand in einer unterirdischen und einer Luftleitung.(98)

Insgesamt wurden im Jahre 1850 246,4 Meilen Telegraphenlinien zur Ausführung gebracht, wovon 105,4 Meilen unterirdisch und 141 Meilen als Luftleitung gebaut waren.(99)

Ende 1850 bestanden zwischen Wien und Gänserndorf 3 Telegraphendrähte, zwischen Wien und Lundenburg 2, weshalb gleichzeitig von Wien nach Oderberg (preußische Strecke), Bodenbach (sächsische Strecke) und Preßburg (ungarische Strecke) telegraphiert werden konnte.

Nun waren 15 Hauptstädte mit der Residenz Wien in telegraphischer Verbindung: Agram, Brünn, Graz, Innsbruck, Krakau, Laibach, Linz, Mailand, Pest, Prag, Salzburg, Triest, Troppau, Venedig und Verona.

Das österreichische Telegraphennetz war in drei Punkten mit dem Ausland in Verbindung. In Oderberg mit Preußen, in Bodenbach mit Sachsen und in Salzburg mit Bayern.(100)

Soweit über den Linienbau Näheres zu erfahren ist, soll es nun ebenfalls dargestellt werden.

Mit der Bauführung für die Linie Venedig-Triest wurde Sektionsrat von Negrelli beauftragt.(101) Mit Schreiben vom 22. Oktober 1850 trug Steinheil Negrelli auf, diese Linie über Sagrado und Monfalcone zu führen. Vom geeignetsten Punkt aus solle Görz durch eine Schleife einbezogen werden.(102) Am 28. November kann Negrelli berichten, daß die unterirdisch verlegte Leitung von Venedig nach Palmanuova fortgeschritten sei.(103) Diese Linie sollte nach Versprechen von Ing. Zelli bis 1. Dezember 1850 fertiggestellt sein.(104) Das genaue Eröffnungsdatum ist nicht bekannt.

Auf der Linie zwischen Verona und Wien fand am 26.September 1850 der erste Versuch statt. Für wenige Tage später wurde die Eröffnung der Linie zwischen Verona und Mailand erwartet.(105)

Anfang des Jahres 1850 hatte Erzherzog Albrecht in einem dringenden Schreiben Fürst Schwarzenberg seinen Wunsch mitgeteilt, daß „auf der Route von Prag nach Dresden dort, wo der Telegraph noch nicht vollständig ist, nämlich zwischen Prag und Lobositz die Drähte unverweilt gezogen werden“(106). In Ausführung dieses Wunsches wurde die Linie gebaut und am 30. März 1850 bis Lobositz eröffnet.(107)

Durch den späteren Weiterbau bis Bodenbach erfolgte der Anschluß an das sächsische Telegraphennetz. Damit hatte das provisorisch errichtete Telegraphenamt Lobositz seine Funktion verloren und wurde am 19. Dezember 1850 aufgelöst.(108)

Die Linie von Oderberg (bzw. Ostrau) nach Troppau wurde am 15.Oktober 1850 fertiggestellt.(109)

Am 11. November 1850 wurde in Pardubitz eine „exponirte“ - und am 12. November 1850 in Aussig eine „definitive“ Telegraphen Station eröffnet.(110) Nach Errichtung der Grenzstation in Bodenbach wurde die bisherige Endstation Aussig überflüssig und daher aufgelöst.(111) Das ambulante Telegraphenamt Pardubitz wurde ebenfalls bald wieder aufgelassen.(112) Mit Erlaß vom 14. November 1850 wurde die Errichtung einer exponierten Telegraphenstation in Kollin angeordnet.(113) Dieses Amt konnte schon am 17. November eröffnet werden, wurde aber ebenfalls wenige Wochen später aufgelassen.(114)

Mit Erlaß des Handelsministeriums vom 17. August 1850 wurde angeordnet, die „vollendeten Staatstelegrafen-Linien“ im Salzburgischen, in Tirol, Italien und Ungarn dem Betrieb zu übergeben.(115)

Offenbar war man aber noch nicht so weit. Denn erst im Kollaudierungsprotokoll vom 23. September 1850 heißt es: „die offenen Leitungen von Salzburg nach Innsbruck und Bregenz und von Innsbruck nach Bozen sind nun vollendet und in Betrieb“(116).

Auch die Bekanntgabe vom 3. Oktober, daß „sämmtliche neuen Telegraphenlinien“ eröffnet seien, war etwas verfrüht(117), obwohl die ungarische Linie nach Pest am 1. Oktober 1850 fertig war. Steinheil gibt als Grund für diese Terminschwierigkeiten eine Verzögerung in der Guttapercha-Drahtlieferung an.(118)

Dennoch weist Steinheil in diesem Bericht vom 25. Oktober 1850, über das technische Personale und seine Arbeiten, mit Stolz darauf hin, daß auch einige Anfangs des Jahres nicht vorgesehene Linien schon im Betrieb stünden: „Wien-Schönbrunn, Oderberg-Troppau, Triest-Pirano(119) - es sind die Stationen mit unterrichteten Telegraphisten besetzt, die Morse‘schen Apparate durch die ganze Monarchie in Wirksamkeit.(120)

Wenn auch die Behauptung Steinheils in diesen Bericht – „Österreich steht in Ausdehnung und Einrichtung seiner Telegraphen an der Spitze Europas“ – etwas übertrieben ist, so hatte man besonders in den letzten beiden Jahren tatsächlich Beachtliches geleistet. Ende des Jahres 1850 umfaßte das österreichische Telegraphennetz eine Länge von 488 Meilen. Durch Verträge mit anderen Staaten(121) war dem Staat und der Öffentlichkeit ein europäisches Netz von weit über 1000 Meilen erschlossen.

Für das Jahr 1851 war die Errichtung folgender Linien geplant:(122)

1.Von Krakau Über Tarnow nach Lemberg.

2.Von Agram über Peterwardein, Temesvar nach Hermannstadt, mit einer Abästung von Peterwardein nach Semlin (türkische Grenze).(123)

3.Von Pest nach Szolnok.

4.Von Triest nach Venedig und Friaul (unterirdisch). 1. und 2. Linie wurde als Luftleitung, 3. und 4. als unterirdische geplant.

Für 1852 plante man folgende Linien:(124)

1.Von Lemberg nach Czernowitg und an die russische (Jrenae.

2.Von Marburg nach Klagenfurt.

3.Längs der Meeresküste nach Dalmatien.

4.Einige Zwischenverbindungen in Ungarn.

Diese Pläne für die Jahre 1851 und 1852 fanden bereits am 13. Juli 1850 die kaiserliche Genehmigung.(125)

Ende des Jahres 1850 waren bereits die wichtisten Städte der Monarchie mit Wien verbunden. Ende des Jahres 1852 standen sämtliche Hauptstädte der Kronländer mit der Residenz in Verbindung. Nur Zara wurde erst 1854 an das Telegraphennetz angeschlossen.(126)

 

Anmerkungen:

1)    St.A.(= Staatsarchiv), M.K.A., 1277 vom 14. Dezember 1846.

2)    Gleicher Akt wie 1).

3)    Ve.A.(= Verkehrsarchiv), 99/E.P. vom 16. Jänner 1847.

4)    V.A.T.(= Verwaltungsarchiv-Telegraphenprotokolle), 174/T.P. vom 2. März 1848.

5)     V.A.T., 449/ vom 1. Juni 1848.

6)    V.A.T., 786/ vom 5. Oktober 1848.

7)    V.A.T., 363/1848.

8)    V.A.T., 402/1848.

9)    Dieser Hinweis bezieht sich auf die zahlreichen Schwierigkeiten und Reibereien, die aus der gemeinsamen Drahtbenützung von Staat und Eisenbahn entstanden sind. Vgl. dazu Gerhard Lobentanz: Die Anfänge der Telegraphie in Österreich. –Wien 1967, S. 114 ff.

10)           V.A.T., 421/1848.

11)           V.A.T., 514/1848.

12)           V.A.T., 514/1848.

13)           V.A.T., 519/1848.

14)           Ve.A., 2134/Handelsministerium(= H.M.) vom 22. Feber 1849.

15)           V.A.T., 531/T vom 26. Feber 1849.

16)           V.A.T., 812/T vom 21. bzw. 27. März 1849.

17)           V.A.T., 812/T vom 21. bzw. 27. März 1849.

18)           V.A.T., 510/T vom 10. Feber 1850.

19)           F.A.(= Finanzarchiv) 5448/F.M. vom 22. April 1850.

20)           F.A., 5448/F.M. vom 25.April 1850.

21)           V.A.T., 2888/Communikationen (= C) 1850.

22)           V.A.T., 5098/C 1850.

23)           F.A., 4583/G.P. vom 24. Juli 1850.

24)           Deutsch-Österreichischer Telegraphenverein vom 25.7.1850.

25)           V.A.T., 1335/T vom 23. Mai 1849.

26)           Damit dürfte besonders der militärische Sektor gemeint sein, der, der 1848/49 enorme Summen verschlang.

27)           V.A.T., 1335/T vom 28. Juni 1849.

28)           Mit Briefpost oder Estafetten konnten einlangende oder abgehende Telegramme befördert werden.

29)           Weiterhin V.A.T., 1355/T vom 28. Juni 1849.

30)           Weiterhin V.A.T., 1335/T vom 28. Juni 1849.

31)           Gintl sieht überall die Schatten einer möglichen Gefahr. Dennoch behält er stets die Erzielung möglichst hoher Einnahmen im Auge, weshalb er ja diesen Auftrag bekam.

32)           Weiterhin V.A.T., 1355/T vom 28. Juni 1849.

33)           Weiterhin V.A.T., 1355/T vom 28. Juni 1849.

34)           Der Postbeamte war wohl für Errechnung und Einhebung von Briefpost- bzw. Estafettengebühren gedacht, falls ein Telegramm auf diesen Wegen weiterbefördert werden sollte.

35)           Zweifellos wirkten hier die Revolutionsereignisse nach.

36)           Geicher Akt, V.A.T., 1335/T vom 6.August 1849. Maximilian Löwenthal war ein Postfachmann, der auch in Fragen der Telegraphie zu Rate gezogen wurde.

37)           Weiterhin: V.A.T., 1335/T. vom 6. August 1849.

38)           Demnach scheint Löwenthal nicht gerade begeistert gewesen zu sein, von der Einführung der Privatkorrespondenz.

39)           Weiterhin V.A.T., 1335/T vom 6. August 1849.

40)           Mit dieser grundsätzlichen Gegnerschaft zu verschiedenen Dringlichkeitsklassen hat Löwenthal gewiß unrecht.

41)           In diesem Akt (V.A.T., 1535/T) finden sich genaue Tarifangaben über diverse Teilstücke der genannten Linien.

42)           Damit enden die Ausführungen Löwenthal’s über die Privatkorrespondenz.

43)           St.A., M.R., 3326/1849.

44)           Gleicher Akt, St.A., M.R., 3326 vom 19.September 1849.

45)           Es ist erstaunlich, daß ausgerechnet der Finanzminister, dessen Ressort von der Privatkorrespondenz konkret profitiert hatte, gegen den Antrag des Handelsministers Stellung nimmt.

46)           V.A.T., 2493/T vom 14. Oktober 1849.

47)           Gleicher Akt, V.A.T. 2493/T vom 15. Oktober 1849.

48)           Ekling stellte verbesserte Morseapparate her. Diese wurden auf den zur Privatkorrespondenz zugelassenen Stationen eingesetzt.

49)           V.A.T., 2738/T vom 20. November 1849.

50)           V.A.T., 451/C vom 21. Jänner 1850.(C = Communikationen)

51)           V.A.T., 638 vom 12. Feber 1850 und 1227/C vom 18. Feber 50.

52)           VOBl., Nr. 97 - 99 vom 14. März 1850.

53)           Der Staat selbst hielt sich an diese Verordnung nicht unbedingt gebunden. So wies das Handelsministerium den Telegraphenvorsteher von Triest am 15. März 1850 an, er müsse jeden Morgen dem Militar-Gouverneur streng vertraulich „Über die telegraphischen Privat-Depeschen mündlichen Rapport“ erstatten. V.A.T., 1099/1 1850.

54)           Vgl.neuen Tarif im deutsch-österr.Telegraphen-Verein.

55)           St.A., M.R. 4819/1850.

56)           V.A.T., 824/T vom 3. März 1850.

57)           VOBl., 39.Nr. vom 9. November 1850.

58)           Vgl. Lobentanz a.a.O., S. 91 ff.

59)           Hermann Militzer: Die österreichischen Telegraphen-Anstalten. –Wien 1866, S. 25.

60)           Siehe G. Oelschläger: Die Einführung der elektrischen Telegraphie in Österreich. In: Deutsche Postgeschichte 3. –Leipzig 1943, S. 132 ff. Hier: S. 137. und J.Pawel: Beitrag zur Entwicklungsgeschichte des elektrischen Staatstelegraphen in Österreich von 1846/47 bis 1908 unter besonderer Berücksichtigung des Prager Direktionsbezirkes. In: Zeitschrift für Post und Telegraphie 1908, S. 18 ff. Hier: S. 26.

61)           V.A.T., 562 vom 27. Juli 1848.

62)           Die Linie nach Triest war politisch und militärisch wichtig.

63)           Vgl. Lobentanz a.a.O., S. 69 ff.

64)           St.A., M.R., 1432/1849.

65)           St.A,, M.R., 1546/1849.

66)           Noch immer steht leider der Vorteil der Regierung im Vordergrund der Betrachtung mancher Persönlichkeiten.

67)           St.A., M.R., 1998 vom 9. Juni 1849.

68)           Siehe: F.A., 7730/F.M. vom 5. Juli 1849.

69)           F.A., 7730/F.M. vom 5. Juli 1849.

70)           V.A.T., 1799/T vom 14. Juli 1849.

71)           Vgl. Zur Frage der Leitungsmethode Lobentanz a.a.O., S. 28 ff.

72)           V.A.T., 1799/T vom 16. Juli 1849.

73)           St.A., M.R., 2759 vom 12. August 1849.

74)           Über Monfalcone, Palmanuova, Codroipo, Pordenone u.Treviso.

75)           Vgl. Lobentanz a.a.O., S.64.

76)           St.A., M.R., 2737 vom 11. August 1849.

77)           St.A., M.R., 2759 vom 12. August 1849.

78)           Weiterhin St.A., M.R., 2759 vom 12. August 1849.

79)            VOBl., Nr. 24 vom 11. Dezember 1849.

80)            Vgl. Militzer, Telegraphenanstalten a.a.O., S.3.

81)           Vgl. Lobentanz a.a.O., S. 28 ff.

82)           VOBl., Nr. 15-16 vom 30. November 1849.

83)           St.A., 4290/M.R. vom 19. November 1849.

84)           VOBl., Nr. 33 vom 1. Jänner 1850.

85)           V.A.T., 601/1849.

86)           V.A.T., 1687/T 1849.

87)           V.A.T., 2990/T 1849.

88)           Archiv der Stadt Wien (= A.St.W.), Q2 - 58625 ad 42504, und F.A., 13268/F.M. vom 3. Dezember 1849.

89)           V.A.T., 2875/T vom 28. November 1849. Schon am 31. August 1849 war eine „Instruction für die k.k. Straßenbau-Inspicienten, als Richtschnur bei der Instandhaltung und Überwachung der längs der k.k. Aerarialstraßen gebauten Staatstelegraphenlinien“ erschienen.

90)           St.A., M.R., 2737 vom 11. August 1849. Die kaiserliche Genehmigung erfolgte am 21. August (gleicher Akt).

91)           V.A.T., 2662/T 1849.

92)           V.A.T., 136/1849.

93)           St.A., M.R., 4290/1849.

94)           St.A., M.R., 2739 vom 2. Juli 1850.

95)           Scheint im Akt (213)) nicht auf, aber im VOBl.,Nr. 34, vom 3.Oktober 1850.

96)           V.A.T., 1641/C vom 18.März 1850.

97)           St.A., Ohm.A., r 128/10/17 vom 19. März und V.A.T., 1147/T vom 19. März 1850.

98)           VOBl., Nr. 34 vom 3. Oktober 1850.

99)           VOBl., Nr. 34 vom 3. Oktober 1850.

100)      VOBl., Nr.34 vom 3. Oktober 1850

101)      V.A.T., 4948/C 1850.

102)      V.A.T., 5284/C 1850.

103)      V.A.T., 6115/C 1850.

104)      V.A.T., 5853/C 1850.

105)      VOBl., Nr. 35 vom 4. Oktober 1850.

106)      St.A., M.R., 158/1850.

107)      St.A., Ohm.A., r 48/2 voa 31. März 1850.

108)      St.A., Ohm.A., r 48/9 vom 19. Dezember 1850.

109)      V.A.T., 5584/C vom 25. Oktober 1850.

110)      St.A., Ohm.A., r 48/7 vom 18. November 1850.

111)      VOBl., Nr. 33 vom 15. März 1851.

112)      VOBl., Nr.35 vom 20. März 1851.

113)      V.A.T., 5073/T 1850.

114)      St.A., Ohm.A., r 48/6 vom 18. November 1850.

115)      V.A.T., 4179/C und 3630/T vom 17. August 1850.

116)      V.A.T., 4971/C 1850.

117)      F.A., 14121/F.M. und St.A., Ohm.A., r 48/4 1850.

118)      V.A.T., 5584/C 1850.

119)      Nach dem Mißerfolg des optischen Telegraphen wurde hier eine elektromagnetische Linie ausgeführt.

120)      Gleicher Akt wie 118.

121)      Vgl. dazu Band 3 dieser Ausgabe!

122)      St.A., M.R., 2739 vom 2. Juli 1850.

123)      Wegen größerer örtlicher Schwierigkeiten und militärischer Aspekte wurde diese Linie, die noch 1849 über Debrezin, Großwardein, Klausenburg nach Hermannstadt geplant war, in dieser Form abgeändert. Vgl. VOBl., Nr. 34 vom 3. Oktober 1850.

124)      Ebenfalls St.A., M.R., 2739/ 1850.

125)      Ebenfalls St.A., M.R., 2739/ 1850.

126)      Militzer, Telegraphenanstalten a.a.O., S. 4.

 

(C) Dr. Gerhard Lobentanz.